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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ePrivacy – Wir erklären's!
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EU-Datenschutzgrundverordnung: Kontrolle und Sanktionen – wer ist zuständig?

31.05.2018

Bild: Ivan Marc / shutterstock.com
 
Die neue Datenschutzgrundverordnung ist zur Zeit in aller Munde. Zahlreiche Mails erreichen die Kunden, was diese nicht selten verunsichert. Viele fragen sich im Zuge dessen: Wer kontrolliert, wie Unternehmen mit den persönlichen Daten umgehen und welche Sanktionen folgen auf Verstöße? Das haben wir für Sie zusammengefasst!
 

Kontrolle durch Aufsichtsbehörde

 
In jedem der EU-Mitgliedsstaaten sollen unabhängige Aufsichtsbehörde kontrollieren, inwieweit sich Unternehmen an die neue Datenschutzgrundverordnung halten. In Deutschland sind dies die Datenschutzbehörden der 16 Bundesländer, sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte, deren Amtszeit im Februar 2019 ausläuft. Ihr Name ist Andrea Voßhoff. Sie gehört der Christlich Demokratischen Union an.
Die Aufsichtsbehörden haben das Recht sämtliche Informationen der Unternehmen zu verlangen, die zur Kontrolle von den Kontrolleuren benötigt werden. Auch das Besuchen von Geschäftsräumen ist gestattet. Eine weitere Aufgabe der Aufsichtsbehörden sind sogenannte Datenschutzüberprüfungen und das Erteilen von Zertifikaten.
Welche Aufsichtsbehörden zuständig ist, hängt von der Hauptniederlassung des Unternehmens ab.

Welche Sanktionen drohen beim Verstoß gegen die neue Datenschutzgrundverordnung?

 
Die DSGVO-Kontrolleuren haben die Erlaubnis bei weniger schlimmen Verstößen eine Verwarnung auszusprechen. Im Zuge dessen fordern Sie eine Behebung des aufgedeckten Mangels innerhalb einer vorgeschriebenen Frist. Auch ist es möglich, dass die Datenschutzbehörde dafür sorgt, dass personenbezogene Daten berichtigt, gelöscht oder in ihrer Weitergabe eingeschränkt werden. Zuvor erteilte Zertifizierungen können durch die Aufsichtsbehörden wieder entzogen werden.
Durch die neue DSGVO können die Aufsichtsbehörden Strafen erheben, die weitaus höher sind, als die des alten Bundesdatenschutzgesetzes. Während hier das Maximum bei 300.000 Euro lag, kann je nach Schwere des Verstoßes nun eine Strafe bis zu 20 Millionen Euro verhängt werden. Für sehr große Unternehmen, die selbst ein solcher Betrag nicht stören würde, gibt es eine Ausnahmeregelung: Die Strafe kann auf bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes des Vorjahres angehoben werden! In manchen Fällen können Unternehmen sogar mit dem privaten Vermögen haften.

Triumph für Verbraucherschützer – Bangen für Unternehmen

 
Während viele Verbraucherschützer erfreut über die neue Datenschutzgrundverordnung sind, bangen viele Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf personenbezogenen Daten basiert, um Ihre Zukunft. Besonders die Übergangszeit, in der viele Rechtslagen noch unklar sind, wird für kleinere Unternehmen schwierig werden.
Zwar wurde die DSGVO jahrelang vorbereitet, jedoch finden sich trotz dessen noch viele juristische Unsicherheiten, die die Gerichte in Zukunft beschäftigen werden.
Da die DSGVO alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union betrifft, könnten viele Fälle sogar letztendlich beim Europäischen Gerichtshof landen.
Es bleibt also sowohl für Unternehmen, als auch Verbraucher weiterhin spannend, wie sich die Lage rund um die neue Datenschutzgrundverordnung entwickeln wird. Alle aktuellen Informationen und Sachstände erfahren Sie selbstverständlich in Echtzeit bei uns, der Kanzlei Mingers & Kreuzer! Bei weiteren Fragen rund um das Thema neue DSGVO, wenden Sie sich gerne an unsere Experten! Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und unserem YouTube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei!

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