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Von Plastiktüten und Kassenbon, über den Mindestlohn, bis hin zur Betriebsrente, zum neuen Jahr ändert sich einiges. Was sich für Sie genau ändert, nun bei uns im Überblick!
Das Thema Umweltschutz ist momentan größer denn je. Daher lassen sich derartige Maßnahmen auch in den aktuellen Gesetzen wiederfinden. So sollen im Jahr 2020 die Plastiktüten aus den Supermärkten verschwinden. Nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist droht bei Verstoß ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
Maßnahmen für einen verbesserten Klimaschutz betreffen 2020 auch die Bahn- und Flugbranche. Während die Bahn mit einer Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent rechnen kann, werden die Steuern auf Flugtickets erhöht. Die Deutsche Bahn kündigte sogar bereits an, dass auch der Kunde dadurch günstigere Tickets erhalten wird. Dieses Gesetz ist allerdings noch nicht beschlossene Sache, da die Zustimmung des Bundesrates aussteht. Flüge werden hingegen deutlich teurer werden. Preise für Inlands- und EU-Flüge werden demnach um fünf Euro steigen, bei einer Strecke von bis zu 6000 Kilometern kommen zehn Euro hinzu. Tickets für weitere Reiseziele werden womöglich ein Plus von 18 Euro verzeichnen.
Durch einen Beschluss des Bundesgesundheitsministeriums wird zum Jahreswechsel ein Freibetrag für die Betriebsrente eingeführt. Dieser soll 159,25 Euro betragen und für Krankenkassenbeiträge gelten. Sollte die Betriebsrente niedriger ausfallen, wird kein Beitrag fällig. Demnach müssen ca. 60 Prozent der Rentner nur die Hälfte des bisherigen Krankenkassenbeitrages zahlen, da diese weniger als 318 Euro erhalten.
Am 1. Januar 2020 tritt das sogenannte „Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ in Kraft. Dadurch sind Friseur, Bäcker und viele weitere Branchen dazu verpflichtet, Kassenbons zu drucken. Sinn der Einführung ist das Verhindern von Steuerbetrug. Die betroffenen Unternehmen haben jedoch bis Ende September 2020 Zeit, die neue Regelung umzusetzen. Bei Missachten droht sogar ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro.
Im Jahr 2018 beschloss die Bundesregierung eine Verordnung zum Thema Mindestlohn, wonach dieser jährlich steigt. Ab 1. Januar haben Arbeitnehmer somit ein Recht auf 9,35 Euro pro Stunde. Bislang waren Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, 9,19 Euro auszuzahlen. Neu ist jedoch der Mindestlohn für Auszubildende. Das neue Berufsbildungsgesetz garantiert ein Minimum von 515 Euro im Monat.
Zum neuen Jahr steigt der Unterhalt für Trennungskinder um bis zu 21 Euro im Monat. Kinder unter sechs Jahren erhalten demnach zukünftig 369 Euro, Kinder zwischen sechs und elf Jahren sogar 424 Euro. Ältere Kinder unter 18 Jahren haben ab 2020 einen Anspruch auf 497 Euro monatlich. Die unterhaltspflichtige Partei kann allerdings das Kindergeld zur Hälfte anrechnen lassen.
Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II erhalten zukünftig 1,9 Prozent mehr. Dies bedeutet für alleinstehende Erwachsene beispielsweise einen neuen Regelsatz von 432 Euro. Kinder unter sechs Jahren können künftig mit 250 Euro pro Monat rechnen. Ältere Kinder und Jugendliche dürfen sich sogar auf 308 Euro bzw. auf 328 Euro freuen.
Durch die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entlastet werden. Die neue Regelung ist zwar bis Ende 2022 befristet, sieht allerdings bis dahin eine Verminderung um 0,1 Prozent auf 2,4 Prozent vor.
Unter einem Wohngeld versteht man einen Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Haushalte. Diese Entlastung soll ab Januar weiter vorangetrieben werden. Die Bundesregierung spricht hier von knapp 660.000 Haushalten, die ab 2020 mehr Wohngeld erhalten. Der genaue Betrag ist von der Größe, der Höhe der Miete und dem Einkommen abhängig.
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