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Nach 14 Jahren illegaler Preisabsprachen deckte die EU-Kommission das LKW-Kartell zwischen DAF, Daimler, MAN Iveco sowie Volvo/Renault jetzt auf. Für Leasingnehmer und Käufer von Lastkraftwagen der Kartellanten bedeutet das nach den ersten Untersuchungen jetzt, dass ihnen erhebliche Ansprüche auf Schadenersatz zustehen! Wir informieren Geschädigte über ihre Rechte gegenüber den Mitgliedern des LKW-Kartell!
Geschädigte im LKW-Kartell sind Leasingnehmer und Käufer von mittelschweren bis schweren Lastkraftwagen (ab 6 t) der Marken
– DAF
– Daimler
– MAN
– Iveco
– Scania sowie
– Volvo/Renault
die in den Jahren 1997 bis 2011 entsprechende Kauf- bzw. Leasingverträge abgeschlossen haben.
Aufgrund illegaler Preisabsprachen für den Europäischen Markt haben Leasingnehmer und Käufer zu viel für ihren LKW gezahlt, wodurch ihnen ein Schaden entstanden ist. Nach Aufdecken der Machenschaften im LKW-Kartell verhängte die EU-Kommission ein Rekordbußgeld in Milliardenhöhe.
Wenn Sie betroffen sind von den Preisabsprachen im LKW-Kartell stehen Ihnen erhebliche Schadenersatzansprüche zu. — Es ist davon auszugehen, dass die Kartellanten nicht nur an dem Milliardenbußgeld zu knabbern haben, sondern durch die entstandenen Schadenersatzansprüche noch mehr bestraft werden.
Vorläufig ist mit Schadenersatzansprüchen mit bis zu 20 % vom Neu- bzw. Listenpreis zu rechnen. Genaueres wird nach Entscheidung der EU-Kommission bzw. vorliegenden Ermittlungsergebnissen bekannt gegeben.
Sollten Sie betroffen sein von den jahrelangen, illegalen Preisabsprachen bzw. besteht für Sie der Verdacht, dass Sie geschädigt worden sind, dann steht an erster Stelle Ihren Fall prüfen zu lassen. — Besteht die Möglichkeit, dass Sie als Leasingnehmer oder Käufer von genannten LKW betroffen sind, muss schnell gehandelt werden.
Kurz notiert: Ansprüche verjähren mit Ablauf des 19. Januar 2017!
Bis zu diesem Datum sollte dann sichergestellt sein, dass Sie als Geschädigte wirksam Klage erhoben haben und etwaige Forderungen bzw. Ansprüche geltend machen. Zunächst versuchen wir außergerichtlich Ansprüche dem Grunde nach einzufordern. Sollte die Gegenseite nicht bereit sein sich außergerichtlich zu einigen, stehen wir Ihnen mit Erfahrung auch im Rechtsstreit zur Seite!
Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie unter 02461 / 80 81 an: Wir informieren Sie in einem kostenfreien Erstgespräch über Erfolgschancen im Verfahren gegen MAN & Co.
Mehr zum LKW-Kartell auf unserer Info-Seite oder unserem Youtube-Kanal als kompakte Videos!
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