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Erneuter Erfolg der Verbraucher! Einem Urteil des Landgerichts Ravensburg Anfang August geht hervor, dass nach wirksamen Widerruf seines Autokredits der Kläger sämtliche gezahlte Raten von der VW-Bank GmbH zurückerhält. Zudem muss er kein Wertersatz für bereits gefahrene Kilometer zahlen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier im Folgenden!
Vor dem Landgericht Ravensburg klagte ein Mann, der im Juni 2015 einen Skoda Roomster 1.2 TSI für 10.960 € kaufte. Der Kläger hat den Wagen bei der Volkswagen Bank finanziert und ist mit ihm zwischenzeitlich rund 70.000 Kilometer gefahren.
Im Mai 2017 widerrief der Skoda-Besitzer seinen Darlehensvertrag mit der Begründung, von der Bank bei Vertragsschluss fehlerhaft informiert worden zu sein. Er verlangte die Rückzahlung der Raten ohne Abzug der Kilometeranzahl – und bekam vom Landgericht Recht.
Der Widerruf kann für Sie positive Rechtsfolgen haben: wegen der Fehler in den Vertragsunterlagen muss sich der Verbraucher bei den neueren Verträgen keine Abzüge für die Nutzung des Fahrzeugs oder den gefahrenen Kilometern entgegenhalten lassen. Das unsorgfältige Aufstellen der Verträge wird der Bank somit selbst zum Verhängnis. Denn der Kunde ist sozusagen das Fahrzeug kostenfrei und ohne Wertverlust gefahren.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video zum Widerruf des Autokredits, von Rechtsanwalt Markus Mingers persönlich erklärt, könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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