Die Online-Plattform Instagram hatte vergangene Woche den Geschäfts-Account der Kanzlei Mingers bzw. den Account des Rechtsanwalts Markus Mingers gesperrt und außer Betrieb gesetzt. Die dagegen eingelegte einstweilige Verfügung hatte Erfolg! Alles Wissenswerte erfahren Sie im Folgenden!
Vor circa zehn Tagen hat Instagram ohne jegliche Vorankündigung den Account der Kanzlei Mingers deaktiviert. Zunächst hatte die Kanzlei mit Bordmitteln versucht, gegen die Sperrung vorzugehen. Nachdem jede Kontaktaufnahme mit Instagram erfolglos verlief, hat die Kanzlei Mingers eine Abmahnung an das Unternehmen versendet – auch diese blieb jedoch unbeantwortet. Ebenfalls reagierte Instagram nicht auf den Entwurf einer einstweiligen Verfügung, welche die Kanzlei Mingers dem Unternehmen, als letzten Versuch auf eine gütliche Einigung, zustellte.
„Das Landgericht hat Instagram dazu verpflichtet, meinen Account wieder freizugeben“, nimmt Markus Mingers (mingers.law) das Ergebnis des Antrags vorweg.
„Der Antrag ist auf Grundlage der einschlägigen Nutzungsbedingungen begründet“, erklärt der Rechtsanwalt (mingers.law). Es gibt einen Vertrag zwischen dem Nutzer und der Plattform Instagram. Hierbei stellt Instagram die Plattform zur Verfügung, während der Nutzer Instagram einige seiner Daten überlässt. Diese Daten nutzt Instagram wiederum zu Werbezwecken. „Es besteht folglich ein Austauschverhältnis“, erläutert Mingers (mingers.law).
„Ein Kündigung ist grundsätzlich möglich – jedoch nur in jenen Fällen, in denen der Nutzer zu Straftaten aufruft oder strafbare Inhalte teilt“, so der Anwalt (mingers.law). In diesen Fällen darf Instagram den betroffenen Account ohne vorherige Ankündigung sperren. „Bei uns hat man jedoch sofort deaktiviert, obwohl wir uns derartige Verstöße selbstverständlich nicht haben zu Schulden kommen lassen“, beklagt Mingers (mingers.law). Eine solche Sperrung war und ist im Falle der Kanzlei Mingers daher rechtswidrig, sodass das Landgericht Köln zu dem Entschluss gekommen ist, Instagram zur Freigabe des Accounts zu verpflichten.
„Noch heute wird die einstweilige Verfügung Instagram zugeleitet. Sollte das Unternehmen dieser nicht nachkommen, wird die Kanzlei Mingers die Vollstreckung einleiten bei dieser Instagram im Zweifel Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro erwarten“, bekräftigt Markus Mingers (mingers.law).
Die Kanzlei Mingers hat mit Managern des zur „Meta-Gruppe“ gehörenden Unternehmens telefonisch Kontakt aufgenommen. Diese erklären die Sperrung mit dem sogenannten „Faktenchecker“. Dieses System kontrolliert Accounts auf vermeintliche Falschinformationen. Hierbei sind vorrangig solche Accounts betroffen, welche sich intensiver mit dem Thema Corona befassen. „Ich nehme für mich in Anspruch, dass ich in keiner Weise Falschmitteilungen veröffentliche. Es handelt sich immer um Fakten und Meinungen aus seriösen Quellen“, versichert der Rechtsanwalt (mingers.law). Auch klar ist, dass eine differenzierte Meinung aus der Betrachtung des „Für“ und „Wider“ besteht. „Auch ich bin selbst geimpft. Ich habe auch über einen langen Zeitraum die Impfung für das beste Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie gehalten. Der Umgang mit den Ungeimpften ist vielmehr das Verhalten, welches ich für moralisch fraglich und juristisch verfassungswidrig halte. Das ist der Grund, wieso ich mich für die Rechte der Ungeimpften einsetze“, erklärt Mingers (mingers.law) weiter.
Instagram hat ohne jeglichen Vertragsverstoß seitens der Kanzlei Mingers den Account des Rechtsanwalts gesperrt. „Dies mutet einer Zäsur an – wenn unliebsame Meinungen nicht mehr veröffentlicht werden, weil sie nicht dem politischen Mainstream ensprechen. Das stellt eine Gefahr für einen demokratischen Rechtsstaat dar“, resümiert Markus Mingers (mingers.law).
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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