Gute Nachrichten für Diesel-Käufer: Die Kanzlei Mingers hat einen großen Fortschritt für Verbraucher im Abgasskandal vor Gericht gemacht. Sie hat als erste Kanzlei überhaupt ein positives Urteil zu Euro-6-Fahrzeugen von Opel errungen. Welche Diesel-Käufer somit jetzt gute Chancen auf Erfolg haben, erfahren Sie hier!
Die Kanzlei Mingers hat vor dem Landgericht (LG) Landshut einen Erfolg für Verbraucher im Diesel-Abgasskandal eingefahren. Sie hat einen Prozess für den Fahrzeughalter von fünf Opel Zafiras der Schadstoffklasse Euro 6 geführt. Drei der fünf Autos wurden im Jahr 2017, zwei in 2016 gekauft – die letzten beiden haben gewonnen. Die Klage war somit teilweise begründet.
Die beiden Opel aus dem Jahr 2016 waren bei einer Laufleistung von 250.000 km. Diese müssen nun im Anschluss an den gewonnen Prozess gegen eine Rückzahlung von etwa 21.000 € zurückgegeben werden. Damit hat die Kanzlei als erste überhaupt ein positives Urteil zu Euro-6-Fahrzeugen errungen.
Als Urteilsbegründung wurde angeführt, dass Opel-Diesel-Modelle lediglich von 2012 bis 1016 mit der illegalen Software versehen wurden. Diese beinhaltete unzulässige Abschalteinrichtungen: unter anderem Thermofenster, Prüfstandserkennung und eine Adblue-Dosierstrategie. Es handelt es sich dabei um eine in Dieseln verbaute Technik, die anhand der Außentemperatur die Abgasreinigung beeinflusst.
Bei Opel hat man bereits Ende 2015 gewusst, dass das Kraftfahrtbundesamt die verwendeten Abschalteinrichtungen für unzulässig hält. Man hat aber trotzdem noch im Jahr 2016 Fahrzeuge mit der Manipulationssoftware hergestellt und in den Verkehr gebracht.
Ab dem 31.07.2016 wurde dann die neue Software eingebaut. Somit hatten im vorliegenden Fall nur die beiden Opel-Modelle aus dem Jahr 2016 Erfolg.
Die Richter des LG Landshut haben im vorliegenden Fall eine Parallele zum VW-Abgasskandal gezogen. Dabei wurde aus der Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) München zitiert. Demnach wird ein Anspruch aus § 852 BGB bejaht.
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2021 beträgt bei Neuwagen die Verjährungsfrist 10 statt lediglich 3 Jahre. Bei Gebrauchtwagen beträgt die Verjährungsfrist hingegen weiterhin 3 Jahre. Der Anspruch besteht auch dann noch, wenn der Neuwagen, der zwischen 2012 und 2016 gekauft wurde, mittlerweile verkauft wurde.
Opel-Diesel-Käufer, die ihren Neuwagen bis einschließlich 2016 erworben haben, haben somit gute Chancen auf Erfolg!
Sie sind ebenfalls betroffen? Wenden Sie sich an uns. Wir kämpfen für Ihr Recht! Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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