Bild: Ekaterina Pokrovsky / shutterstock.com
Derzeit beherrschen massenhaften Krankmeldungen statt Streik der TUIfly Crews die Medien und lassen die Frage nach Entschädigung für Reisende wieder laut werden. Ob Verspätung, Überbuchung oder gar die vollständige Streichung von Flügen, Unannehmlichkeiten wie diese erzürnen Fluggäste zur Zeit so richtig. Wir zeigen Ihnen auf einen Blick, welche Rechte Sie haben und ob Ihnen Zahlungen zustehen.
# Anspruch auf Ausgleichszahlungen
Verspätet sich Ihr Flug um mindestens drei Stunden, fällt er gar ganz aus oder wegen Überbuchung des Fliegers haben Sie keinen Platz mehr an Bord, besteht die Möglichkeit auf eine Ausgleichszahlung. Durch eine EU-Verordnung wird geregelt, was Ihnen bei einer bestimmen Strecke zusteht: Einzufordern sind bei der Fluggesellschaft als Entschädigung abhängig von der Entfernung 250, 400 oder 600 €.
# Entschädigung von der Fluggesellschaft fordern – wie es geht!
Zunächst wird bei der Fluggesellschaft schriftlich eine Forderung nach Entschädigung eingereicht. Kommt diese Ihrer Forderung jedoch nicht nach, gibt es verschiedene Varianten für Fluggäste darauf zu reagieren:
– Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die SÖP!
– Suchen Sie einen versierten Anwalt im Fluggastrecht!
Beide Ansprechpartner können die nötige Hilfe anbieten Ihre Rechte und Ansprüche wirksam und erfolgreich geltend zu machen.
# Der Ärger um die Ausgleichszahlungen!
Die Hürde für viele Fluggäste beim Thema Entschädigung ist der große Widerstand seitens der Fluggesellschaften. Diese weigern sich gerne Forderungen zu zahlen, denn jährlich kommt für die Airlines eine Summe von etwa 130 Mio. € zusammen — und das nur für Zahlungen auf Entschädigung. Wenn es nach Airlines geht, sollen Zahlungen erst ab fünf Stunden Verspätung gezahlt werden. — Daher ist es hilfreich einen versierten Partner im Fluggastrecht an seiner Seite zu haben. Bisweilen ist der Kampf um die Ansprüche sehr hart.
# Chancen auf Entschädigung nutzen!
Entscheidend bei Streitigkeiten und Forderungen um Entschädigung seitens der Fluggäste ist immer der Einzelfall. Der BGH entschied bislang häufig zugunsten der Reisenden, dennoch ist der Erfolg einer Forderung eben auch von Details abhängig. Darum ist es wichtig und ratsam bei „außergewöhnlichen Umständen“ erfolgversprechende Mittel anzuwenden: Der juristische Rat und die Prüfung der Sachlage durch einen versierten Anwalt für Fluggastrecht ist unabdingbar.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer sind gerne Ihr Partner, wenn es turbulent zugeht mit Ihrer Fluggesellschaft. Auch gerichtlich beschreiten wir den Weg gemeinsam mit Ihnen — im Rechtsstreit zu Mingers & Kreuzer Rechtsanwälte zur Prüfung Ihrer Ansprüche!
Mehr zum Fluggastrecht auch auf YouTube!
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