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Raus aus dem belastenden Alltagsstress: Eltern wissen, wie anstrengend es ist, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Unter dieser doppelten Belastung leiden vor allem Mütter. Schließlich müssen sie sich neben ihrem Job auch noch um die Kindererziehung, den Haushalt und um die Alltagsorganisation der Familie kümmern. Manchmal hilft dann nur eins: Sich eine Auszeit von dem Ganzen gönnen, zum Beispiel mit einer Mutter-Kind-Kur .Wann Sie einen Anspruch auf eine Kur haben und was Sie alles beachten müssen, verraten wir Ihnen im Folgenden.
Einfach mal die Stopp-Taste drücken und dem ganz normalen Wahnsinn aus Familie, Job und Haushalt entkommen – das wünschen sich viele. „Wenn Sie das Gefühl haben: Ich kann nicht mehr, ich könnte jeden Tag heulen und komme gar nicht mehr zur Ruhe, sollten Sie über eine Mutter-Kind-Kur nachdenken“, verrät Anne Schilling. Sie ist Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks in Berlin. Den Zahlen des Müttergenesungswerkes zufolge sind über zwei Millionen Mütter kurbedürftig! Pro Jahr nehmen rund 50.000 Mütter und rund 70.000 Kinder die Möglichkeit einer Kur wahr.
Kuren für Mütter und Väter gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 2007 nehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Mutter-/Vater-Kind-Kuren. Die rechtlichen Vorgaben regelt § 23 des Sozialgesetzbuches V.
Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind Erholungsmaßnahmen für erschöpfte oder kranke Eltern. Sie dürfen sich alleine eine Auszeit nehmen oder gemeinsam mit ihren Kindern. Die Dauer einer solchen Kur beträgt in der Regel drei Wochen, wobei eine Verlängerung unter Umständen möglich ist. Beantragen muss die Verlängerung die Kurklinik mit einem ärztlichen Attest. Alle vier Jahre dürfen Mütter oder Väter die Möglichkeit einer Kur wahrnehmen.
Kinder bis zum 12. Lebensjahr, in Ausnahmefällen auch bis zum 14. Lebensjahr, dürfen mit zur Kur fahren. Für behinderte Kinder hingegen gelten keine Altersgrenzen.
Ihr Kind darf Sie dann begleiten, wenn eine Trennung von Ihnen unzumutbar ist. Oder, wenn sich während Ihrer Kur niemand sonst um Ihr Kind kümmern kann.
Sogar außerhalb der Ferien darf Ihr Kind mitkommen – denn viele Kliniken bieten auch Unterricht an. Schulkinder müssen allerdings beurlaubt werden!
Außerdem braucht Ihr Kind kein Attest, insofern es gesund ist, wobei es dann aber keinen Anspruch auf Anwendungen und Therapien hat. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, mit dem Kinderarzt zu sprechen und bei der Klinikwahl auf Therapien für Kinder zu achten.
Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen bewilligen die gesetzlichen Krankenkassen Kuren für Mütter oder Väter. Zum Beispiel bei einer sehr starken Belastung der Eltern in Beruf oder Familie. Oder bei gesundheitlichen Problemen, wie psychosomatischen Störungen oder Burnout. Es muss es sich auf jeden Fall um Belastungen handeln, die für Mütter oder Väter spezifisch sind.
Demgegenüber lehnt die Krankenkasse einen Kurantrag ab, wenn etwa die Arbeitsfähigkeit von Müttern oder Vätern gefährdet ist. In diesen Fällen ist die Deutsche Rentenversicherung die Ansprechpartnerin für den Kurantrag und die Bewilligung der Kur.
Die Kur-Kosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Normalerweise müssen Sie jedoch einen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag hinzuzahlen. Ebenso müssen Sie sich an den Fahrtkosten beteiligen. Der Eigenanteil an den Reisekosten beträgt zehn Prozent der anfallenden Kosten. Der Mindestanteil liegt bei fünf Euro, der Höchstanteil bei zehn Euro.
Hiervon sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren befreit, ebenso wie von Zuzahlungen.
Wichtig: Pro Jahr dürfen Zuzahlungen nicht mehr als zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens betragen!
Nicht immer nehmen Krankenkassen die Anträge auf Kostenübernahmen an. Das ist in sogar 14 Prozent der Fälle so! Reichen Sie einfach innerhalb eines Monats einen Widerspruch gegen den abgelehnten Bescheid ein. Sprechen Sie dazu noch einmal mit Ihrem Arzt, um den Widerspruch zu formulieren. Am besten macht dieser in dem Schreiben ganz deutlich, wie notwendig die Kur für Sie ist. Ebenso kann ein Gespräch mit dem Bearbeiter des Antrags bei der Krankenkasse hilfreich sein.
Haben Sie die Zusage für die Kostenübernahme erhalten, dann müssen Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über den Beginn der Kur informieren! Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber auch, wie lange die Kur dauern wird. Ihre Pflicht ist es, die Kostenübernahme für die Kur durch die Krankenkasse Ihrem Chef vorzulegen.
Für eine Kur steht Ihnen übrigens eine gesetzliche Freistellung von der Arbeit zu. Wem eine Kur bewilligt wird, braucht also dafür keinen Urlaub zu nehmen! Außerdem muss Ihnen Ihr Arbeitgeber während der Kur das Gehalt weiter zahlen, wie § 9 des Entgeltfortzahlungsgesetzes festlegt.
Zunächst sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Frauenarzt und klären, ob eine Kur in Frage kommt und medizinisch notwendig ist. Ihr Arzt muss attestieren, dass Sie kurbedürftig sind! Die Gültigkeit des Attest für eine Kur beträgt maximal sechs Monate bis zur Antragstellung.
Nehmen Sie direkt die Antragsformulare für Kuren mit, welche Sie mit dem Arzt gemeinsam ausfüllen. Anträge auf Kostenübernahme bekommen Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder in Beratungsstellen. Die gesetzlichen Krankenkassen benötigen für die Bearbeitung ca drei bis sechs Wochen. Nach einem Bescheid für die Kostenübernahme der Kur haben Sie vier Monate Zeit, um die Kur anzutreten.
Aufgepasst: Eine gute Begründung ist im Antrag auf Kostenübernahme enorm wichtig!
Und nun: Endlich raus und entspannen? Nicht so ganz, denn die 21 Tage der Kur sind gut gefüllt: Zum Beispiel Nordic Walking am Morgen, Atemtherapie oder Erziehungsberatung am Vormittag, Gruppentherapie nach dem Mittag. Die Kur soll Sie dazu animieren, selbst aktiv zu werden und sich wieder mehr um sich selbst zu kümmern.
Die drei Wochen sind eine gute Gelegenheit, sich neu zu kalibrieren, Probleme zu erkennen und zu benennen. Ihre Herausforderung: Die Erfahrungen und Vorsätze mit nach Hause zu nehmen und tatsächlich im Alltag umzusetzen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere interessante und aktuelle News finden Sie täglich auf unserem Blog.
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