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Ende der Störerhaftung: Ausbreitung des offenen WLANs?

12.05.2016

Die Störerhaftung soll nun endlich abgeschafft werden. Statt Haftung also Rechtssicherheit für private Anbieter von offenem WLAN. Ein Kurzer Überblick über die Störerhaftung und die kommenden Änderungen.

Die Störerhaftung und offenes Wlan

Offenes WLAN finden in Deutschland ist nicht gerade einfach. Die Frage nach dem warum, kann mit dem Gesetz der Störerhaftung beantwortet werden. Nach diesem können Anschlussinhaber für die illegalen Verstöße der Internetnutzer verantwortlich gemacht werden. Dabei ist es zweitrangig, wer den Verstoß begangen hat- haftbar ist der Anschlussinhaber! Weiter sind diese sogar dazu verpflichtet zu kontrollieren, dass der Zugang nicht für illegale Aktivitäten (Filesharing, Downloads etc.) missbraucht wird.
Natürlich schreckt das sehr viele öffentliche Anbieter wie Cafés, Hotels und Geschäfte ab, offene WLAN-Hotspots einzurichten. Auch im privaten Leben verursacht die Störerhaftung Probleme; Eltern werden fürs das illegale downloaden ihrer Kinder zur Rechenschaft gezogen oder eine gesamte WG muss für ein Mitglied bezahlen.

Das Ende der Störerhaftung durch „Access Provider“?

Dabei ist die Störerhaftung einzigartig – in jeder anderen Großstadt rund um die Welt ist offenes WLAN nicht mehr wegzudenken. Aber Deutschland will jetzt aufschließen. Die Koalition der Union und SPD will die Störerhaftung abschaffen. Laut dem Gesetzesentwurf sollen die privaten Anbieter von nun an, die gleichen Rechte wie die Seviceanbieter Telekom, 1&1 und co genießen. Diese haben nämlich laut §8 des Telemediagesetz keine Verantwortung für die Aktivitäten ihrer Nutzer. Die privaten Anbieter würden zu sogenannten „Access Providern“ werden. Mit diesem Gesetz könnten Privatleute und Betreiber, unverschlüsseltes und ohne Kontrolle durch eine Vorschaltseite, kostenloses und offenes WLAN anbieten- und das wichtigste, sie müssten nicht mehr für die Nutzer haften.
Aber Vorsicht! Diese Gesetzesänderung wird frühestens im Herbst 2016 bekannt gegeben und es ist noch unklar, ob der jetzige Stand sich auch so im endgültige Gesetzesentwurf wiederfinden wird. Die Störerhaftung gilt bis dahin also immer noch. Desweiteren würde dieses Gesetz keine Erlaubnis zum illegalen downloaden oder anderen illegalen Aktivitäten im Netz geben. Für diese Rechtsverletzungen haften bloß nicht mehr die Anbieter, sondern die verantwortlichen Nutzer.
 
Sollten Sie Fragen über die rechtliche Tragweite der Störerhaftung oder möglicher Änderungen dieser haben oder wegen einer möglichen Haftung in Anspruch genommen worden sein, stehen wir  von der Kanzlei Mingers & Kreuzer Ihnen gerne zur Verfügung. Für eine kostenlose Erstberatung können Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular kontaktieren.
Mehr zur Haftungsfrage bei illegalen Downloads im öffentlichen WLAN finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema.
 

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