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EM-Start: Hupen und Feiern im Autokorso- ist das erlaubt?

10.06.2016

Bild: Smileus / Shutterstock.com
 
Die Europameisterschaft steht vor der Tür. Dabei gehört der Autokorso nach einem Sieg inzwischen zum beständigen Ritual der Fans. Hupen, Singen, Feiern – alles erlaubt?
 

Hohe Toleranz der Polizei während der EM!

 
Auch in diesem Jahr werden bei einem erfolgreichen EM-Auftakt der Nationalmannschaft wieder Tausende Fans in gewohnter Manier feiern. Ausgelassen werden die Straßen zur Partymeile umfunktioniert- Hupen und Singen inklusive. Dabei macht die Straßenverkehrsordnung dem Spaß eigentlich einen Strich durch die Rechnung. Denn längst ist nicht alles erlaubt. Doch gerade bei diesem wunderbaren Fußballfest drücken die Ordnungshüter schon mal ein Auge zu.
 

Was besagt die Straßenverkehrsordnung eigentlich?

 
Grundsätzlich gilt, dass sowohl vermeidbare Abgasbelästigungen als auch Lärm verboten sind, § 30 StVO. So ist schon das alltägliche Hin- und Herfahren nicht gestattet.
 

Darf ich mich zum Jubeln aus dem Fenster lehnen?

 
In Deutschland herrscht Gurtpflicht. Sobald also ein Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird, muss man angeschnallt sein. Beachtet man diese Regel nicht, kann ein Bußgeld von 30 Euro winken. Folglich ist es auch nicht erlaubt, sich aus dem Fenster oder gar dem Schiebedach zu lehnen.
 

Als Fahrer ein Bierchen im Autokorso- geht das?

 
Absolut untersagt ist das „Trinken am Steuer“. Dabei ist es egal, ob die Promillegrenze von 0,5 bereits erreicht ist oder nicht. Wer diese Grenze durch Alkohol bereits vor der Fahrt überschreitet, dem droht neben Fahrverbot und Punkten in der Flensburger Kartei eine Geldstrafe von 500 Euro. Ab der Grenze von 1,1 Promille muss man sogar mit einem Strafverfahren rechnen.
 

Darf ich so laut hupen, wie ich will?

 
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Hupe ein Warnzeichen sein. Solche Warnzeichen dürfen aber nur dann eingesetzt werden, wenn man sich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft in einem Überholvorgang befindet oder wenn eine Gefährdungslage gegeben ist. Das ist natürlich beim Hupen im Autokorso nicht der Fall. Hupen aufgrund von Wut oder Frustration sollte man demnach unterlassen. Solch anlassloses Hupen kostet sogar 5 Euro. Belästigt man darüber hinaus noch andere Personen, erhöht sich der Betrag auf 10 Euro.
 

Fazit!

 
Die Fans werden in den kommenden Wochen das Spektakel Fußball-Europameisterschaft genießen und zu Recht feiern. Dazu gehören eben auch Autokorso, Hupen und singende Fans. Wer sich belästigt fühlt, kann natürlich die Polizei einschalten. Das wird im Zweifel aber nur wenig Erfolg haben. Deshalb sollte man besser auf Ohrenstöpsel zurückgreifen und ein wenig Toleranz gewähren lassen- besonders bei gleichem Ausgang wie vor zwei Jahren in Brasilien.
Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch in unserer entsprechenden Rubrik oder auf unserem You-Tube-Channel. Schauen Sie doch einfach mal vorbei.

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