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Wenn man Post vom Inkassobüro bekommt, muss man die Forderungen im Normalfall zahlen. Doch immer mehr werden solche Schreiben von Betrügern aufgestellt und als E-Mail, Brief oder auch SMS verschickt. Viele Verbraucher sind sich wegen der Forderung unsicher und zahlen diese, auch wenn sie von den ausstehenden Zahlungen nichts wissen. Doch was macht man am besten, wenn man Opfer einer Abzocke wird und wie kann man eine falsche Forderung erkennen?
Falsche Forderungen stammen beispielsweise von Gewinnspielaktionen, Musik-Streaming-Diensten, von Sex-Hotlines, etc. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) warnte dieses Jahr bereits vor den Abzocker-Briefen! Es gibt jedoch mehrere Anzeichen, wodurch man die gefälschte Forderungen entlarven kann! Der Deutsche Anwaltverein rät deshalb das Schreiben zu prüfen bevor man sie einfach zahlt!
Wenn beispielsweise eine Forderung verschickt wurde, wegen eines Online-Einkaufs, sollte man erstmals seine Kontoauszüge kontrollieren. Es könnte nämlich sein, dass man bei der Überweisung der Summe beim Eintippen der Kontonummer ein Zahlendreher o.a. Unterlaufen ist. Ist dies der Fall, handelt es sich um eine berechtigte Forderung. Anderenfalls sollte man die Forderung nicht begleichen!
Auch verwenden Betrüger in Ihren E-Mails oder Briefen den Firmennamen oder das Logo eines seriösen Inkassounternehmens. Jedes neunte Inkassounternehmen war bereits schon einmal Opfer eines Fake-Inkassos! Man sollte also auch auf zusammenhängende Indizien achten! Es könnte nämlich sein, dass die Bankverbindung ins Ausland verweist, wobei es sich beim eigentlichen Unternehmen um ein deutsches Inkassobüro handelt. Dies erkennt man an den ersten Buchstaben der IBAN. Wenn hier kein „DE“ für Deutschland steht, sollte man misstrauisch werden!
Ebenfalls kann man falsche Forderungen an der unzureichenden Erfüllung der Informationspflicht entlarven. In einem Mahnschreiben muss unter anderem der Name und die Anschrift des Inkassobüros enthalten sein. Außerdem muss das Inkassobüro in dem Schreiben genaue Angaben zu der Forderung machen und die genaue Höhe, den Grund und die Zinsen für die besagte Forderung benennen!
Bei Unsicherheit bezüglich der Forderung hat man die Möglichkeit direkt beim Inkassobüro oder bei den Verbraucherzentralen nachzufragen! In der Regel bemühen sich seriöse Dienstleister, um den Zahlungsanspruch des Gläubigers verständlich darzulegen. Grundsätzlich sind die Unternehmen verpflichtet, dem Schuldner weitere Angaben mitzuteilen!
Auf falsche Forderungen sollte man erst gar nicht reagieren und eine Anzeige erstatten! Wenn man erst einmal auf eine solche Forderung reagiert hat, lassen die Betrüger meist nicht mehr locker.
In manchen Fällen kann es sich auch um ein seriöses Inkassobüro handeln, welches trotzdem falsche Forderungen stellt! Das kann passieren, wenn die Zahlung bereits erfolgt ist oder wenn es sich um einen unrechtmäßig zustandegekommenden Vertrag handelt. Dem Gläubiger sollte bezüglich der Forderung schriftlich widersprochen werden!
Vom Verbraucher darf bei einer falschen Forderung auch keine Gebühren gefordert werden, etwa für die Tätigkeit des Inkassobüros. Bei bestrittener Forderung muss der Gläubiger die Gebühren übernehmen! Nur wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass es sich doch um eine berechtigte Forderung handelt, zahlt der Schuldner die Gebühren für die Beauftragung.
Im Allgemeinen darf ein Inkassobüro kein höheres Honorar fordern, wie ein Rechtsanwalt. Nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung wird der Betrag je nach Streitwert und Aufwand seiner Tätigkeit berechnet!
Wenn es um die Finanzen des Schuldners nicht gut steht, sollte sich dieser direkt mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Mit diesem kann dann eine Ratenzahlung vereinbart werden! Die Höhe der Raten wird dann mit dem Gläubiger diskutiert. Wenn man diese Vereinbarung ebenfalls über einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro laufen lässt, entstehen in der Regel weitere Gebühren!
Außerdem sollte man berechtigte Forderungen nicht einfach ignorieren! Neben der Summierung der Kosten, können rechtliche Konsequenzen drohen, wie beispielsweise ein Mahnbescheid des Gerichts oder sogar eine Klage! Sogar ein Zwangsvollstrecker kann berufen werden, welcher in Auftrag des Gläubigers 30 Jahre lang versuchen kann an das Geld zu kommen!
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, helfen wir Ihnen gerne weiter! Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, beraten Sie individuell in Ihrem Fall. Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar!
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