Es liegen neue Vorwürfe gegen die Vorstände der Wirecard AG vor. Beim deutschen Zoll sind insgesamt 36 Anzeigen wegen Geldwäsche eingegangen. Mehr dazu hier!
Die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young haben einen Skandal aufgedeckt: Wirecard AG hat im großen Stil betrogen. Die Vorstände des Münchener Finanzdienstleisters müssen sich wegen Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrugs und Marktmanipulation verantworten. Ex-Vorstandsvorsitzender Markus Braun und Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus wurden bereits festgenommen. Der mittlerweile durch Fahndung gesuchte Ex-COO Jan Marsalek befindet sich weiterhin auf der Flucht.
Die Aktie Wirecard ist um insgesamt 99 % gesunken. Der stetige Abstieg konnte auch nicht durch einen kurzzeitigen Kurssprung in den letzten Tagen gerettet werden. Morgen steht der Rauswurf aus dem DAX bevor.
Seit Februar 2019 sind beim deutschen Zoll dutzende Geldwäscheanzeigen gegen Vorstände und Aufsichtsräte des Konzerns eingegangen. Die Antigeldwäscheeinheit des Zolls, die sogenannte Financial Intelligence Unit (FIU), spricht von insgesamt 36 Anzeigen dieser Art.
Nun wird diskutiert, wieso dies nicht schon früher bekannt wurde. Offenbar erfuhr die Justiz als Strafverfolgungsbehörde von den Geldwäscheanzeigen erst erheblich später. Die FIU soll die Anzeigen erst nach mehr als einem Monat an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet haben. Anfang August sollen sich noch 16 Anzeigen in Bearbeitung befunden haben.
Die FIU sei möglicherweise überfordert. Die Zolleinheit könne Geldwäsche nicht effektiv bekämpfen. Die notwendige Verfolgung und Ahndung der Täter bliebe teilweise auf der Strecke. Es wird eine Neustrukturierung der Antigeldwäscheeinheit des Zolls gefordert.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.