Bei Arbeitnehmern ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehr beliebt, denn bei einem Ernstfall sind Sie abgesichert. Bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen ist es wichtig, dass Sie die Fragen unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Denn wie so häufig im Leben heißt es auch hierbei: Ehrlichkeit währt am längsten.
Jeder vierte Arbeitnehmer wird derzeit dem Beginn der Rente berufsunfähig. Versicherungen, die vor einer finanziellen Katastrophe schützen, sind deshalb auch bei Arbeitnehmern so beliebt und nicht so leicht zu bekommen. Ein Gesundheitscheck ist bei der Vergabe Standard. Sie sollten in jedem Fall Gesundheitsfragen unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet. Auch wer sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geangelt hat, sollte sich ehrlich verhalten. Andernfalls darf die Versicherung Ihnen fristlos die BU kündigen. Dies wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden.
Ein Kläger hatte nach einem Unfall zunächst Zahlungen aus seiner BU-Versicherung bekommen. Die Versicherung wollte sich nach einer gewissen Zeit über den Gesundheitszustand des Verunglückten vergewissern. Bei dem Treffen saß der Herr im Rollstuhl und gab an, dass er Schmerzen hat. Allerdings wunderte sich der Versicherungsmitarbeiter über den offensichtlich sportlichen körperlichen Zustand vom Mann, der im Rollstuhl saß. Daraufhin lieferten weitere Recherchen im Internet aktuelle Bilder, auf denen der angebliche Rollstuhlfahrer sich stolz als erfolgreicher Marathonläufer zeigte. Zudem hat die Versicherung einen Detektiv eingeschaltet, dem der Versicherte seine Arbeitsleistung als Küchenbauer angeboten hat. Die Versicherung kündigte daraufhin kündigte dem Versicherungsnehmer aufgrund arglistiger Täuschung.
Das OLG hat entschieden, dass die Versicherung zu Recht dem Mann gekündigt hat. Denn bei einer derartigen Lüge darf das Unternehmen den Versicherungsvertrag fristlos kündigen. Die Fortsetzung des Vertrages kann unter diesen Umständen und der Berücksichtigung beider Interessen nicht mehr zugemutet werden. Eine vorherige Abmahnung ist in dem Fall nicht erforderlich. Ansonsten hätte nämlich jeder Versicherungsnehmer einen Freifahrtschein, die Versicherung bewusst zu täuschen um eine Zahlung der Versicherung zu kassieren.
Für Fragen zu diesem oder anderen Themen, nutzen Sie gerne unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter der Nummer 02461/8081 oder verwenden Sie unser Kontaktformular. Weitere aktuelle News finden Sie auf unserem Blog oder dem Youtubechannel der Kanzlei Mingers & Kreuzer.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.