Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Vorabentscheidungsverfahren gegen Daimler Mercedes, die Verbraucherrechte enorm gestärkt! Die Hürden für Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern bei unzulässiger Abgastechnik werden deutlich herabgesenkt. Die Autobauer sind auch dann haftbar, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt haben.
Der EuGH stellt in seiner Entscheidung klar, dass es – anders als beim Motor EA 189 – einer arglistigen Irreführung von Behörden oder Käufern um Schadenersatz zu erhalten, nicht mehr bedarf. Vielmehr kann man bereits bei Fahrlässigkeit des Herstellers diesen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
Das Gericht hat auch festgehalten, dass der vom nationalen Richter festgesetzte Ersatz dem erlittenen Schaden angemessen sein muss.
Damit wird die vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) angewendete Methode, vom Kaufpreis des Fahrzeuges einen Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer abzuziehen, in Frage gestellt. Je länger Gerichtsverfahren dauern, desto weniger bekommt der Geschädigte gegen Rückgabe des Fahrzeuges ersetzt, sodass die Hersteller jedes Verfahren mit allen Mitteln zu verzögern versuchen.
Die Erfolgsaussichten für betroffene Diesel-Fahrer vor deutschen Richtern sind enorm gestiegen. In der Folge der heutigen Entscheidung, wird die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen des Abgasskandals so einfach wie nie zuvor.
Der Bundesgerichtshof hat vergleichsweise hohe Hürden aufgestellt, dies wurde jetzt vom europäischen Gerichtshof gekippt. Auf eine sittenwidrige oder vorsätzliche Schädigung kommt es nicht mehr an!
Die Einschätzung der europäischen Richter wird folglich große Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben.
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