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16.03.2023
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04.04.2023

Durchbruch im Dieselskandal: EuGH eröffnet beste Chancen auf Schadensersatz!

21.03.2023
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Vorabentscheidungsverfahren gegen Daimler Mercedes, die Verbraucherrechte enorm gestärkt! Die Hürden für Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern bei unzulässiger Abgastechnik werden deutlich herabgesenkt. Die Autobauer sind auch dann haftbar, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt haben. 

Worum ging es im Kern?

Der EuGH stellt in seiner Entscheidung klar, dass es – anders als beim Motor EA 189 – einer arglistigen Irreführung von Behörden oder Käufern um Schadenersatz zu erhalten, nicht mehr bedarf. Vielmehr kann man bereits bei Fahrlässigkeit des Herstellers diesen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.

Das Gericht hat auch festgehalten, dass der vom nationalen Richter festgesetzte Ersatz dem erlittenen Schaden angemessen sein muss.

Damit wird die vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) angewendete Methode, vom Kaufpreis des Fahrzeuges einen Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer abzuziehen, in Frage gestellt. Je länger Gerichtsverfahren dauern, desto weniger bekommt der Geschädigte gegen Rückgabe des Fahrzeuges ersetzt, sodass die Hersteller jedes Verfahren mit allen Mitteln zu verzögern versuchen.

Beste Chancen für Verbraucher!

Die Erfolgsaussichten für betroffene Diesel-Fahrer vor deutschen Richtern sind enorm gestiegen. In der Folge der heutigen Entscheidung, wird die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen des Abgasskandals so einfach wie nie zuvor.

Der Bundesgerichtshof hat vergleichsweise hohe Hürden aufgestellt, dies wurde jetzt vom europäischen Gerichtshof gekippt. Auf eine sittenwidrige oder vorsätzliche Schädigung kommt es nicht mehr an!

Die Einschätzung der europäischen Richter wird folglich große Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben.

Jetzt Schadensersatz sichern!

Die Chancen auf Schadensersatz im Dieselskandal stehen nun besser denn je! Kontaktieren Sie jetzt die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte!

Wir als erfahrene Verbraucherrechtskanzlei bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche unkompliziert durchzusetzen und Schadensersatz zu sichern!

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Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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