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Zwei deutsche Franchisenehmer der Donut-Kette Dunkin’ Donuts stellen einen Insolvenzantrag und lassen rund 260 Mitarbeiter in 32 Filialen aufschrecken. Obwohl der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang weitergehen soll, ist die Aussicht für Arbeitnehmer nicht besonders rosig.
Wir klären, was der Insolvenzantrag für die Mitarbeiter in Köln, Berlin und Leipzig jetzt bedeutet.
Laut Medienberichten haben die Betreiberfirmen S&C International Deutschland GmbH sowie die Will Coffee GmbH einen Insolvenzantrag gestellt, um so eine Sanierung zu gewährleisten. Mithilfe des Insolvenzgeldes konnten so Lohnfortzahlungen der betroffenen 260 Mitarbeiter für drei Monate gesichert werden. Grund für die Insolvenz soll ein Umsatztief der Donut-Kette sein.
Das größte Problem der Firma läge beim Mindestlohn und dem verringerten Publikumsverkehr an den Bahnhofs-Filialen. Durch das rasant angestiegene Fernbusgeschäft bleibt die Laufkundschaft an Bahnhöfen aus. Infolge dessen erwiesen sich bereits mehrere neu eröffnete Filialen als unrentabel. Eine Schließung folgte schnell.
Status quo: In den kommenden Wochen werden mögliche Sanierungsoptionen durch Geschäftsführung und Insolvenzverwalter geprüft. Zudem steht hinsichtlich dessen eine enge Zusammenarbeit mit der US-Franchisegeberin an. Derzeit kommen ein Insolvenzplan (Vergleich mit den Gläubigern) oder ein Verkauf an einen Investor in Betracht.
Bedeutet die Insolvenz meiner Firma immer die Arbeitslosigkeit von zahlreichen Mitarbeitern?
Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig und muss einen Insolvenzantrag stellen, kommt es zu einem Insolvenzverfahren. Formell sind bestehende Arbeitsverhältnisse dadurch nicht betroffen. Gemäß § 108 Abs. InsO besteht ein wechselseitiges Arbeitsverhältnis mit der Insolvenzmasse fort. Den Betrieb führt dann der Insolvenzverwalter. — Dies bestimmt das Insolvenzgericht.
Was ist mit meinem Lohn, wenn der Betrieb den Insolvenzantrag gestellt hat?
Lohnansprüche von Arbeitnehmers zählen zu den sog. Insolvenzforderungen. Arbeitnehmer eines Pleite-Unternehmens werden damit zu Insolvenzgläubigern. Eine Anmeldung der Ansprüche bzw. Insolvenzforderungen sind zwingend beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Ist die Insolvenzeröffnung gelaufen, bezeichnet man Ansprüche der Arbeitnehmer als Masseforderungen von sog. Massegläubigern.
Können geforderte Ansprüche aufgrund eines zu bringen Vermögens nicht befriedigt werden, ist eine Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter zu stellen. Durch einen Betriebsübergang bspw. werden Löhne aber meist nicht angetastet bzw. es wird eine Lohnfortzahlungen sichergestellt.
Ist die Insolvenz eine Kündigungsgrundlage?
Eine Insolvenzeröffnung ist generell keine Legitimation für Kündigungen im Betrieb. Es handelt sich bei der Insolvenz nicht um eine Betriebsstilllegung. Möglich sind allerdings ordentliche Kündigungen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch den Insolvenzverwalter.
Kommt es zu betriebsbedingten Kündigungen, so muss die Sozialauswahl beachtet werden. Wahllose Entlassungen sind nicht zulässig! Eine entscheidende Rolle hier spielt wiederum der Betriebsrat. Dieser kann sich mit dem zuständigen Insolvenzverwalter in einem Interessenausgleich oder Sozialplan auf eine Namensliste mit zu kündigenden Mitarbeitern einigen.
Angemerkt: Stehen Sie als Mitarbeiter auf solch einer verhandelten Liste, ist es arbeitsgerichtlich schwierig gegen die Kündigung vorzugehen. Dringende betriebliche Bedürfnisse können die Entlassung rechtfertigen.
Übrigens kann der Insolvenzverwalter mit einer Frist von max. drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn gleich längere Kündigungsfristen vereinbart waren. ↓
+++ Mehr zur Kündigung – Wissenswertes für Arbeitnehmer +++
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Insolvenzgeld vom Arbeitsamt — wie sieht das aus?
Meldet Ihr Unternehmen Insolvenz mittels Insolvenzantrag, kann ein sog. Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wurde bspw. gerade ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Insolvenzeröffnung aufgrund fehlender Masse abgelehnt, wird max. drei Monate vor der Pleite Insolvenzgeld gezahlt. Dies entspricht nur dem Nettolohn. Wichtig: Insolvenzgeld wird nur dann gezahlt, wenn kein Lohn gezahlt wurde!
Hier gilt es Fristen zu beachten: Insolvenzgeld ist innerhalb einer zweimonatigen Frist zu beantragen! Nachfristen gibt es zwar, auf die sollten sich Arbeitnehmer allerdings nicht verlassen.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer sind Ihr Partner im Arbeitsrecht. Unser Leistungsspektrum umfasst u.a. die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern oder umfassende Beratung zu einer möglichen Kündigungsschutzklage. Hat Ihr Arbeitgeber Insolvenz angemeldet? — Wir lassen Sie nicht im Stich. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin an einem unserer Kanzleistandorte — wird sind bundesweit für Sie da!
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