Bild: schab / shutterstock.com
Probleme mit dem Vorgesetzten am Arbeitsplatz sind leider keine Seltenheit. Oftmals ist man frustriert und wütend und möchte seinem Chef gerne alle Gedanken an den Kopf werfen. Es ist jedoch ratsam, seine Emotionen im Zaum zu halten und auf seine Wortwahl zu achten, da dies sonst immense Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben könnte.
Ein aktueller Fall vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf handelt von genau so einem Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ersterer beschuldigte den Arbeitnehmer ihm via Telefon mit den Worten ‚Ich stech dich ab‘ bedroht zu haben. Als Reaktion darauf sprach er ihm die fristlose Kündigung aus und nannte als Hintergrund dieser Drohung vergangene Konflikte während einer Wahl des Personalrats. Der Arbeitnehmer ging gegen diese Entscheidung vor Gericht.
Im Gerichtsverfahren wurden unter anderem die Frau und der Nachbar des Beschuldigten als Zeugen vorgeladen, da diese bestätigen sollten, dass der Arbeitnehmer sich zum Tatzeitpunkt zu Hause befand. Im Vorhinein wurde bereits ermittelt, dass besagtes Telefonat von einer Telefonzelle getätigt wurde, die sich circa 3,5 Kilometer von der Wohnung des Täters entfernt befindet. Der Arbeitgeber war sich jedoch hundertprozentig sicher, die Stimme seines Mitarbeiters erkannt zu haben.
Trotz der Zeugenaussagen war sich das Gericht einig, dass der Drohanruf durch den Mitarbeiter erfolgte und erkannte die fristlose Kündigung als rechtskräftig an.
Der Anruf wurde als Verstoß gegen die im Arbeitsvertrag verankerten Pflichten gewertet. Da diese Bedrohung für das Gericht keine Lapalie war, sondern ein ernstzunehmender Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitgebers, wurde eine Weiterbeschäftigung als nicht zumutbar angesehen. Aufgrund der Schwere der Vertragsverletzung, ist in diesem Fall keine Abmahnung nötig gewesen.
Sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber sind also gut beraten, in dem Sie in Konfliktsituationen lieber das offene Gespräch miteinander suchen und Probleme gemeinsam aus der Welt schaffen, anstatt dem Frust unkontrolliert Luft zu machen.
Haben auch Sie Probleme an Ihrem Arbeitsplatz? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Nutzen Sie das Kontaktformular unserer Website oder rufen Sie uns unter 02461-8081 an. Weitere Themen und aktuelle Nachrichten finden sie auch auf Youtube.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.