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Im Abgasskandal steht der zweite Dieselgipfel an, doch während Hersteller und Politik diskutieren, bahnt sich für Diesel-Fahrer eine Hiobsbotschaft an: Fahrverbot in NRW.
Die Bezirksregierung Düsseldorf sieht ein Diesel-Fahrverbot als unumgänglich an! Schlimmer noch: Selbst mit Diesel-Verbot in der Landeshauptstadt wären die Grenzwerte kaum einzuhalten, sodass noch weitere behördliche Maßnahmen notwendig werden.
Möglich ist hier — aus Expertensicht —, dass ein Fahrverbot für Euro-6-Diesel ausbleibt, sofern der Bund eine blaue Umweltplakette einführt. Andernfalls ist mit einem generellen Diesel-Verbot zu rechnen. Auch wenn die Euro-6-Diesel relativ sauber sind, fährt die Abgasreinigung dennoch bei den kommenden Minustemperaturen herunter, sodass die Problematik der zu hohen Stickoxidwerten keineswegs gelöst ist.
Neben Düsseldorf sollen auch noch weitere 45 Städte die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte (NO2) als formales Verfahren auferlegt bekommen. Bereits ab 2018 sollen hier erste Maßnahmen ergriffen und eingeführt werden, um die Luftqualität zu verbessern. Es ist kaum möglich die Grenzwerte einzuhalten, ohne nicht ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge oder Modelle zu erteilen.
Der erste Dieselgipfel brachte bislang nur große Versprechungen für Diesel-Fahrer und Kommunen, aber in der Realität nur wenig Belastbares. So sollte ein sog. Diesel-Fond eingerichtet werden, in den die Autobranche ganzheitlich einzahlt, um Kommunen finanziell für eine saubere Stadtluft zu unterstützen. Bislang floss hier aber nicht ein Cent. Zusätzlich stellte sich aber immer mehr heraus, dass die Software-Updates absolut unzureichend sind.
Mittlerweile sind mehr als 15.000 zivilrechtliche Klagen anhängig, der VW-Konzern rechtlich mehr als nur rechtlich unter Druck. Auch moralisch steht Volkswagen in der Bredouille. Zehntausende wütende Dieselkunden sehen sich im Angesicht drohender Fahrverbote mehr bestärkt, ihre Rechte einzufordern. Auch Anleger klagen aktuell in einem Musterverfahren gegen den Autobauer. Diese werfen VW vor schon im September 2015 von den Abgasmanipulationen gewusst zu haben.
Das Kraftfahrtbundesamt hatte vor einiger Zeit schon Briefe an betroffene Fahrzeughalter verschickt, in denen angekündigt wurde, dass es im schlimmsten Fall zur Stilllegung des eigenen PKW kommen könnte, unterziehe man sich nicht dem — unzureichenden — Software-Update. VW und Diesel-Kunden sind hier in der Zwickmühle.
Gemessen an der aktuellen Rechtsprechung stehen die Chancen für VW-Kunden bei einem Rechtsstreit mit dem Volkswagen-Konzern sehr gut — mit oder ohne Fahrverbot. Unlängst entschieden verschiedenste Landgerichte (u.a. LG Köln, Az. O 317/16; LG Frankfurt a.M., Az. O 104/17; LG Potsdam, Az. 6 O 211/16; LG München I, Az. 41 O 14374/16; LG Essen, Az. 16 O 165/16) zugunsten von geschädigten VW Kunden und Betroffenen im Abgasskandal. Ferner entschieden mehrere Landgerichte auch gegen Versicherungen wie die ARAG, DEVK oder HUK die zuerst verweigerte Deckungszusage geben zu müssen!
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Wenn Sie betroffen sind vom VW Abgasskandal, haben Sie zunächst das Recht vom Kaufvertrag des betroffenen Fahrzeugs zurückzutreten. Mit Blick auf das Fahrverbot — angefangen in Düsseldorf — droht der großen Zahl an betroffenen VW Kunden auch der immer weiter steigende Wertverlust sowie mögliche Folgeschäden an Motor und Leistung nach dem Update.
Übrigens: Sie sind nicht dazu verpflichtet an der Rückrufaktion und dem damit verbundenen Software-Update Ihres Wagens teilzunehmen!
Nach der Teilnahme am Rückruf wird eine Klage möglicherweise schwieriger — daher raten wir aus juristischer Sicht dringend von dem Software-Update ab, um Ihre Rechte weiterhin durchsetzen zu können. Problematisch ist vorrangig die möglichen neuen Mängel an Ihrem Fahrzeug. Im Nachhinein ist es schwer zu beweisen, dass Ursache für einen Mehrverbrauch oder Leistungsverlust die Rückrufaktion bzw. die Nachbesserung ist.
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