Bild: Kzenon / shutterstock.com
Wer unter dem Einfluss von Drogen steht, sollte natürlich auf die Autofahrt verzichten. Dabei hilft es laut einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt auch nicht, wenn der Konsum angeblich ohne Vorsatz erfolgte.
Im Zuge einer Verkehrskontrolle wegen auffälliger Fahrweise musste ein Autofahrer eine Blutprobe abgeben. Es stellte sich heraus, dass er die Droge Speed genommen hatte. Im Detail wies die Probe einen Amphetaminwert von 450 ng/ml auf. Nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genügt schon ein einmaliger Konsum dieser Droge, um die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis zu begründen. So geschah es dann auch. Die zuständige Behörde entzog den Führerschein mit sofortiger Wirkung.
Seinen Führerschein wollte der Autofahrer trotz der Probe natürlich nicht abgeben. Deswegen versuchte er sein Schicksal mit Hilfe eines Eilantrags selbst in die Hand zu nehmen und argumentierte, dass er normalerweise gar keine Drogen konsumiere und dies auch vor der in Frage stehenden Fahrt nicht getan habe. Sein Bruder nämlich habe aufgrund einer Krebserkrankung schmerzlindernde Mittel zu sich nehmen müssen, die er regelmäßig in Getränke gemischt habe. Offenbar habe er selber dann aus Versehen ein solches getrunken und damit ohne Vorsatz gehandelt.
Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied, dass es bei dem Entzug des Führerscheins bleibe. Somit schenkten die Richter dem Autofahrer keinen Glauben und kauften die Story nicht ab. Sie stellten fest, dass es sich offenbar vielmehr um eine reine Schutzbehauptung handele. Schließlich ist es nicht nachvollziehbar, dass der Autofahrer noch ganze drei Monate nach dem Tod des Bruders aus Versehen zu der mit Amphetamin gemischten Flasche gegriffen habe. Zudem wären Getränke bei der Konstellation wohl nicht mehr genießbar. Schließlich hatte der zuständige Arzt bei der Blutprobe auch so genannte „fluoreszierende Anhaftungen in der Nase“ feststellen können, die in der Regel auf einen häufigen Konsum von Drogen hinweisen.
Die Ausreden des Autofahrers halfen also nicht – der Führerschein war weg. Im Straßenverkehr sollte man sich also unter keinen Umständen unter Drogenkonsum hinter das Steuer setzen. Gleiches gilt natürlich auch bei starkem Alkoholeinfluss.
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