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Das private Bankhaus Donner & Reuschel kündigt offenbar zur Zeit hunderte Riester-Banksparpläne. Die Folgen für den Ruf der Riester-Rente sind noch nicht abzusehen. Offiziell seien es IT-Probleme, die zu den Kündigungen führen. Unsere Experten warnen, die Gründe seien nur vorgeschoben.
Die Kündigung der Banksparpläne führt unweigerlich zu der Frage, wie sicher die staatlich geförderten Riesterverträge überhaupt noch sind und ob sie zur Altersvorsorge taugen. Die Privatbank kündigt zur Zeit beinahe alle Verträge einseitig auf. Das ruft unsere Experten auf den Plan, denn Riester-Produkte kann man nur unter sehr strengen Bedingungen kündigen.
Die Privatbank Donner & Reuschel ist eine auf wohlhabende Kunden spezialisierte Bank. Anfang vergangen Monats hat die Bank mehr als 130 Kunden angeschrieben und ihnen geraten, sie sollen in eine andere Versicherungen der Signal Iduna Gruppe wechseln. Wer dazu nicht bereit war, dem wurde außerordentlich gekündigt.
Offiziell begründet die Bank den Schritt mit einer IT Umstellung im internen System. Die Altverträge können aus technischen Gründen nicht weitergeführt werden, es sei zu „Störungen der Geschäftsgrundlage“ gekommen. Die Bank betont jedoch, lediglich 16 Kunden seien dem Aufruf zu einer anderen Versicherung zu wechseln nicht gefolgt.
Unsere Experten von der Kanzlei Mingers und Kreuzer warnen, sollte das Bankhaus mit dieser Methode durchkommen, könnte das erst der Anfang sein und andere Anbieter von Riester-Produkten könnten nachziehen.
Der Grund sind die Garantiezinsen. Als die meisten Riester-Produkte abgeschlossen wurden, waren Zinsen von mehr als drei oder vier Prozent normal. Allerdings wird es im Zeiten von niedrigen Zinsen immer schwieriger für Banken diesen Garantiezins zu erwirtschaften.
Ein weiterer Schritt der Bank alarmiert auch die Experten. In den vergangen Wochen wurden auch mehreren Kunden die Bankkonten gekündigt. Betroffen sind jedoch nur Personen, die weniger als 250.000 Euro Vermögen haben. Offiziell wolle man sich weiter spezialisieren.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter! Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar.
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