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Hamburg ist der Vorreiter für die ersten Diesel-Fahrverbote. Der Countdown läuft – in der Woche nach Pfingsten, somit noch im Monat Mai, ist es soweit. Bereits 55 Umleitungs- und 49 Fahrverbotsschilder für alte Diesel stehen schon. Lediglich die neuen Wagen nach der Euro 6-Norm sind vom Verbot ausgenommen.
Nach neustem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind „streckenbezogene Verbote“ – betroffen sind zwei Abschnitte in der Hamburger Innenstadt – grundsätzlich zulässig. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass sie über Durchfahrt- oder Halteverbote nicht hinausgingen, mit denen Autofahrer stets rechnen müssten.
Das Fahren von Autos, die die Euro 5-Norm erfüllen, dürfen, wie jetzt in Hamburg, für einzelne Straßen verboten werden. Ganze Zonen dürfen allerdings nicht gesperrt werden, denn Verbote sollten das letzte Mittel darstellen und so kurz wie möglich gelten.
In den ersten Tagen des Inkrafttretens will die Polizei noch die Autofahrer über das Fahrverbot informieren und somit keine Bußgelder verhängen. Später zahlen Sie bei einem Verstoß ein Verwarn- oder Bußgeld von 25 € für Pkw und 75 € für Lkw.
Es werden grundsätzlich alle Autofahrer angehalten und in die Fahrzeugpapiere geschaut, da sich von außen nicht beurteilen lässt, welche Abgasnorm das Fahrzeug erfüllt.
Von rund 264.400 Dieselwagen, die zum Jahresanfang in Hamburg zugelassen wurden, sind nur ein Drittel nach der saubere Euro 6-Norm vom Fahrverbot ausgenommen. Ausgenommen sind ebenfalls Rettungsfahrzeuge, Anwohner und deren Besucher, Müllwagen, Lieferfahrzeuge und Taxis, sofern sie Passagiere aufnehmen oder absetzen.
Pendler und Touristen aufgepasst: das Verbot gilt auch für auswärtige Diesel-Fahrzeuge, die nur die Euro-5-Norm oder noch niedrigere Normen erfüllen.
Nicht nur in Hamburg, sondern in ganz Deutschland werden die zulässigen Grenzwerte für Stickstoffoxide in der Luft überschritten. Deutschland wurde erst letzte Woche von der EU-Komission verklagt, weil bundesweit 70 Städte, vor allem Großstädte, noch immer gegen den seit 2010 geltenden NOx-Höchstwert in der EU von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft verstoßen. Der Dieselbestand auf Deutschlands Straßen beträgt im Jahr 2017 32,9 %.
Die Behörden sind folglich dazu verpflichtet, bald zu handeln, um die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Hauptverantwortlich sollen die Diesel-Fahrzeuge sein. Einerseits, weil deren Zahl jahrelang stark zunahm, und andererseits, weil durch den Diesel-Abgasskandal rausgekommen ist, dass die Autos im Straßenverkehr viel mehr Schadstoffe ausstoßen als in Tests.
Das Thema Fahrverbot wird zurzeit großgeschrieben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in rund 20 Städten entsprechende Klagen eingereicht – unter anderem in Stuttgart, München, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Wiesbaden, Köln, Essen, Bonn, Hannover, Kiel, Berlin und Halle (Saale). DUH-Chef Jürgen Resch begrüßte das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts als Verkehrswende in deutschen Städten.
Die Umweltorganisation will aber noch weiter gehen und auch die Euro 6-Norm-Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen. Doch inwieweit Euro 6-Diesel mit behördlich festgestellter Betrugssoftware ebenfalls unter die ab sofort möglichen Fahrverbote fallen, muss vor Gericht noch geklärt werden.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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