In digitalen Zeiten wie den jetzigen ist es für Fotografen, die ihre Bildkunst auf ihrer Internetseite veröffentlichen, unerlässlich die eigenen Rechte am Bild, die Urheberrechte, für sich zu klären. Denn es ist mittlerweile Gang und Gäbe, dass Besucher der Website und übrige Nutzer die veröffentlichten Bilder herunterladen, kopieren oder anderweitig zweckentfremden und teilen bzw. selbst veröffentlichen.
Was keiner dabei aber genau beachtet, ist die Urheberrechtsverletzung, die bei der immer weiteren Verwendung der Fotos stattfindet.
Das Urheberrecht besteht für jedes Bild bzw. Foto: Rechtsinhaber ist dabei logischerweise der jeweilige Fotograf, da er bestimmen darf, was mit den Fotos wie passieren darf bzw. soll. Andernfalls haben die das Recht am Bild inne, die die Rechte erworben haben, d.h. u.a. gekauft wurden. Die Nutzung von Bilddateien aus Datenbanken oder privaten Internetseiten ist per Gesetz, sofern nicht vom Rechtsinhaber erlaubt, eine Verletzung des jeweiligen Urheberrechts.
Das Recht am Bild durchsetzen
Jedes Bild, jede Fotografie ist eine kreative Schöpfung des Fotografen. Da es seine Arbeit ist, muss diese auch entgeltlich erworben werden – das liegt in der Natur der Sache. Wird ein Bild fremd verwendet und das ohne die Zustimmung bzw. Erlaubnis des Rechtsinhabers, sollte der betroffene Fotograf eine Rechtsverletzung wie die solche konsequent, d.h. zivil- bzw. strafrechtlich, verfolgen. Es handelt sich beim „Bilderklau“ nicht um eine Bagatelle: De jure ist in Urheberrechtsstreitsachen gemäß § 105 des Urheberrechtsgesetzes strafbar und kann mit sogar mit Haftstrafen geahndet werden.
Sie sind als Schöpfer bzw. Fotograf Opfer von Bilderklau geworden oder haben Fragen zum Recht am eigenen Bild? Dann kontaktieren Sie uns. In Urheberrechtssachen beraten und vertreten Wir Sie gerne! Schreiben Sie uns über info@mingers-kreuzer.de oder rufen Sie uns an unter 02461 / 8081 – mit Wissen und Erfahrung im Urheberrecht stehen wir Ihnen gerne mit unserem Rat zur Seite!
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