Deutsche Autobauer spüren den größer werdenden Druck auf die Branche insgesamt. Es scheint so, als sei Dieselgate bei Volkswagen nur der Anfang des Übels gewesen. Das Misstrauen wächst. Nun soll auch Daimler in eine ähnliche Affäre verwickelt sein. Jedenfalls stehen auch deren Fahrzeuge auf dem Prüfstand. Das unabhängige niederländische Institut TNO hat dabei festgestellt, dass bei Veränderungen verschiedener Parameter die so genannten NOX-Werte bis zum Zehnfachen über den zulässigen Grenzwerten lägen. Daimler selber streitet illegales Vorgehen ab und verweist darauf, dass keine Betrugssoftware wie bei Volkswagen eingesetzt worden und der Fall deshalb nicht vergleichbar sei. Ob die Vorwürfe und Anschuldigungen im Endeffekt stimmen oder nicht, ist zunächst mal irrelevant. Den Preis zahlen die Hersteller schon jetzt.
Ende letzter Woche wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Zentrale von Volkswagen in Seoul (Südkorea) durchsucht hat. Grund für die Sicherstellung von Festplatten und zahlreichen anderen Dokumenten ist die Nichtbefolgung von Anordnungen sowie die Einreichung unzureichender Rückrufpläne für circa 125.000 Diesel-Fahrzeuge. Bereits im Januar hatte man gegen den Geschäftsführer von Audi Strafanzeige gestellt. Weiterhin ungeklärt ist auch die Situation in den Vereinigten Staaten. Hier hatte man ebenfalls die vorgelegten Pläne für etwaige technische Umrüstungen für nicht ausreichend betrachtet, so dass eine Lösung immer noch aussteht. Offen sind darüber hinaus die anhängigen Klagen. Die amerikanische Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) kann ungehindert von staatlicher Gerichtsbarkeit alleine eine Strafe von bis zu 18 Milliarden Dollar im Dieselgate erheben.
Aber auch hierzulande könnte Dieselgate noch eine bittere Wendung nehmen. Im Gegensatz zu den ausländischen Behörden hatte man hier zwar ohne große Beanstandungen die Rückrufaktionen genehmigt und den Konzern sogar noch geschützt. Doch könnten jetzt US-amerikanische Kanzleien derartige Fälle übernehmen und eine Art Sammelklage für Betroffene aus Deutschland organisieren. Im Fokus stehen dabei Entschädigungen von bis zu 2,5 Milliarden Dollar. Dabei müssen wir aus anwaltlicher Sicht aber warnen. Gerade im Bereich der Prozesskostenfinanzierung sollte man sich vorher umfassend informieren. Unserer Ansicht nach kann auch ein in der Bundesrepublik individuell geltend zu machender Anspruch zum Erfolg führen. Das gilt nicht zuletzt wegen der neuesten Erkenntnisse in Bezug auf den von uns schon lange befürchteten und erhöhten Spritverbrauch nach dem Software-Update. Das zeigte unlängst ein Test von „Auto, Motor und Sport“ zum Dieselgate. So stieg der Verbrauch beim Amarok von Volkswagen um 0,7 Liter pro 100 Kilometer. Von einer erfolgreichen Umrüstung kann also nicht die Rede sein. Besonderer Bedeutung muss vor allem der Tatsache geschuldet werden, dass es sich bei den ersten beiden Wellen des Rückrufs nur um ein einfaches Update der Software handelt. Unter Hinweis auf die Meinungen vieler Experten werden grundlegende Probleme bei den Modellen eintreten, bei denen der Einsatz eines so genannten Plastikgitters nötig ist. In jedem Fall kann die Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit einem erheblichen Mehrwert verbunden sein. Nähere Kontaktinformationen für eine kostenlose Beratung finden Sie am Ende dieses Artikels.
Wie eingangs erwähnt, wächst das Misstrauen gegenüber anderen Autobauern aus Deutschland. So verwundert es nicht, dass die amerikanischen Behörden jetzt auch Daimler im Visier der Ermittlungen haben. So soll der Ausstoß von Stickoxidwerten bei -10 Grad Celsius 65 mal höher liegen, als die Grenzwerte dort erlauben. Eine entsprechende Sammelklage wurde bereits eingereicht. Ähnlich wie bei Volkswagen werden die Vorwürfe erst einmal bestritten. Zumindest der Einsatz einer speziellen Software wie bei Dieselgate sei nicht zur Anwendung gekommen. Ob sich die Anschuldigungen bewahrheiten werden, kann vorerst dahingestellt bleiben. Schon jetzt ist aber klar, dass diese Vorwürfe den deutschen Automobilhersteller viel Geld kosten. Neben den Anwälten und Strategen an sich verlor die Aktie letzten Freitag mehr als vier Prozent. Einem Bericht von „Frontal 21“ zufolge soll auch BWW dem Verdacht des Einsatzes einer Schummelsoftware ausgesetzt sein. Inwieweit in diese Richtung ermittelt werden wird, ist wohl nur noch eine Frage der Zeit.
Dieselgate hinterlässt deutliche Spuren an der ganzen Autobranche. Es geht um das Steckenpferd der deutschen Wirtschaft und den darin verankerten Werte- und Moralvorstellungen. Bis dato kann Volkswagen mit der Abwicklung der Krise in Deutschland zufrieden sein. Aber noch sind die Umrüstungen ganz am Anfang. Wie man sieht, bewahrheiten sich hier schon die ersten Befürchtungen-namentlich ein erhöhter Spritverbrauch. Demzufolge ist Ihr Fahrzeug weiterhin mit einem Mangel behaftet, so dass weitergehende Ansprüche denkbar sind. In Betracht kommt Schadensersatz oder sogar ein Rücktritt. Angesichts der noch ausstehenden Umrüstungen ist die Lage durchaus kompliziert und von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich. Aus diesem Grund können wir nur dazu raten, etwaige Ansprüche einer Rechtsdurchsetzung zuzuführen. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen dabei natürlich gerne zur Seite. In einer kostenlosen Erstberatung klären wir Sie über das weitere Vorgehen und Ihre Möglichkeiten auf. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zum Dieselgate bei Volkswagen finden Sie auch in unserer Rubrik.
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