Bild: pisaphotography/ shutter stock.com
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) startet den Rückruf der Mercedes M-Klasse. Welche Rechte Sie als Betroffener haben, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Mercedes-Benz soll unzulässige Abschalteinrichtungen wegen unzulässiger Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernen. Das KBA gibt bekannt, dass in Deutschland über 23.000 Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2016 davon betroffen sind. Fahrzeughalter des Modells ML 350 fanden Ende Januar 2020 ein Schreiben im Briefkasten, in dem die Mercedes-Benz AG über Details der Rückrufmaßnahme informiert. Die Betroffenen werden aufgefordert, ein Software-Update zu veranlassen.
Laut Mercedes-Benz werde das Update keinen erheblichen Einfluss auf die zertifizierten Werte zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2 Emissionen haben. Daran bestehen allerdings Zweifel. Denn wenn sich der zwischenzeitlich entdeckte Mangel durch ein einfaches Software-Update beheben lässt, dann hätte man bereits bei der Herstellung der Fahrzeuge die Motorsteuerung so programmieren können, dass die Emissionen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Das ZDF Magazin Frontal21 zweifelt daran, ob das Update überhaupt wirksam ist und die Stickoxidemissionen senkt. Der britische Mess-Spezialist „Emissions Analytics“ führte zum Software-Update einen Vorher-Nachher-Test an einem Mercedes C220 CDI (Euro 5) durch.
Vor dem Update verursachte der Mercedes einen Stickoxid-Ausstoß von 715 mg/km. Dies entspricht dem Vierfachen des gesetzlichen Grenzwertes für Euro 5 Dieselautos (180 mg/km). Nach dem Update entsprach der Ausstoß einem Durchschnittswert von 764 mg/km. Damit liegen die Emissionen nach dem Update sogar über dem ursprünglichen Wert.
Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) beschlossen vor etwas über einem Jahr, dass die Stickoxid-Grenzwerte für den normalen Straßenbetrieb gelten sowie die Verwendung einer Software dann einen Sachmangel darstellt, wenn sie einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und auf diese Weise im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte bewirkt.
In dem Fall, in dem der Hersteller bei den zurückgerufenen Fahrzeugen der Mercedes M-Klasse eine solche Software verwendet wurde, wie sie von den Karlsruher Richtern beschrieben wurde, hat der geschädigte Fahrzeughalter mehrere Möglichkeiten:
Sie können bei erfolgreichem Rücktritt das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgeben und im Gegenzug den Kaufpreis zurückverlangen. Dabei wird lediglich ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer angerechnet.
Sie erhalten bei einer Minderung einen Teil des Kaufpreises vom Händler zurück.
Sie machen gegen den Hersteller Schadensersatz geltend und bekommen den Kaufpreis abzüglich des Nutzungsersatzes gegen Rückgabe des Fahrzeugs rückerstattet.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers die neusten Erkenntnisse zur Musterfeststellungsklage.
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