Es werden Ende Juni drei wichtige Entscheidungen zum Diesel-Abgasskandal erwartet: Der BGH wird grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Haftung der Autobauern für unzulässige Abschalteinrichtungen klären. Wozu das Gericht wohl bislang neigt, das erfahren Sie hier!
Letzte Woche Montag hat der Bundesgerichtshof (BGH) stundenlang darüber debattiert, wieviel Schadensersatz den Dieselkägern im Prozess gegen die Autobauer zustehen soll. Eine Entscheidung ist bislang nicht gefallen. Allerdings hat sich im Laufe der Diskussionen eine Tendenz abgezeichnet: Diese geht zum kleinen Schadensersatz.
Im Falle eines großen Schadensersatzes kann der geschädigte Käufer die vollständige Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Dabei kann er sein Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Beim kleinen Schadensersatz hingegen kann der Dieselkäufer sein Fahrzeug nicht zurückgeben, bekommt dafür aber einen Minderwert ersetzt. Dies hat den Vorteil, dass der Geschädigte sein Auto behalten kann.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im März letztlich entschieden, dass Schadensersatzansprüche der Dieselkläger bereits bei fahrlässigen Handeln der Autobauern zu bejahen sind. Davor bestand ein solcher Anspruch nur dann, wenn der Autohersteller Behörden und Kunden bewusst getäuscht hat.
Der EuGH hat sehr verbraucherfreundlich entschieden und damit die Hürden für Schadensersatzansprüche deutlich abgesenkt. Das Urteil steigert erneut die Erfolgschancen für Dieselkläger. Nun ist es Aufgabe des BGH, die Entscheidung des EuGH auf deutsches Recht umzulegen.
Es liegen dem BGH knapp 2000 Klagen bezüglich des Diesel-Abgasskandals vor. Die Karlsruher Richter verhandeln dazu nun drei Musterfälle zu Fahrzeugen von VW, Mercedes und Audi. Die Urteile sollen dann am 26. Juni verkündet werden.
In allen drei Fahrzeugen sind Abschalteinrichtungen verbaut worden, die Abgaswerte manipulieren. Im VW-Fall wird das sogenannte Thermofenster im Motor EA288 behandelt, welches die Verbrennung je nach Außentemperatur drosselt oder sogar ganz abschaltet. Im Mercedes findet sich hingegen neben dem Thermofenster auch noch eine eingebaute Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, welche die Erwärmung des Motoröls verzögert und so zu einem geringerem Schadstoffausstoß führt.
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