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Die Gerichte entscheiden im Diesel-Abgasskandal immer häufiger für die Verbraucher. Aktuell steht besonders die Nutzungsentschädigung im Fokus. Oftmals müssen Betroffene diese nicht mehr zahlen!
Wenn der Betroffene in Prozessen rund um den VW-Abgasskandal Recht erhält, darf dieser sein Fahrzeug zurückgeben und erhält im Gegenzug den Kaufpreis zurück. Bislang war es üblich, dass Kunden dem Hersteller in solchen Fällen eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen. Nun gibt es allerdings immer mehr Gerichte, die dem Konzern einen solchen Anspruch verwehren.
Bereits 2018 entschied das Landgericht Augsburg, dass VW keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung besitzt. Diese würde nicht der eigentlichen Idee des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung entsprechen.
Das Landgericht Halle fügte Anfang dieses Jahres hinzu, dass man VW nicht entlasten dürfte, nachdem der Konzern die Kunden über Jahre hinweggetäuscht hat.
Dieser Meinung schloss sich auch das Landgericht Essen an. Weil die Käuferin den Kaufvertrag mit Kenntnis der Manipulation nicht abgeschlossene hätte, sei sie nicht dazu verpflichtet eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, da sie das Auto in der Form schließlich nie wollte.
Das Landgericht Nürnberg-Führt fand hingegen ein Kompromiss. Der Hersteller besitzt diesen Anspruch, allerdings nur für den Zeitraum zwischen dem Schreiben des Konzerns, welches den Rückruf ankündigt, und dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Rückabwicklung verlangt.
Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Entscheidungen der Gerichte, hat das Landgericht Erfurt diese Frage nun dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Bis der EuGH jedoch Klarheit bringt, steht diese Frage weiterhin offen im Raum.
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