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Im Rahmen des Diesel-Abgasskandals hat das Kraftfahrt-Bundesamt nun einen Rückrufbescheid gegen den Automobilhersteller Daimler erlassen. Betroffen ist diesmal wohl das Modell „Sprinter“.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat nun den Rückruf von zahlreichen Daimler-Fahrzeugen angeordnet. Grund dafür ist wohl eine unzulässige Abgastechnik, die der Konzern in einigen Modellen verwendet haben soll. Der Rückruf beschränkt sich allerdings zunächst auf den Transporter „Sprinter“. Eine genaue Zahl wurde zwar nicht genannt, allerdings wird diese auf ca. 260 000 geschätzt. Der entsprechende Euro-5-Motor OM 651 wird bei aktuellen Modellen jedoch nicht mehr verwendet. Die Produktion lief nur bis Juni 2016.
Erst vergangene Woche wurde bekannt, dass das KBA den Sprinter im Blick hat, rund eine Woche später nun der Rückruf. Dies ist bereits der dritte gegen den Stuttgarter Konzern. Schon im Jahr 2018 musste Daimler 680 000 Diesel-Autos zurückrufen. Dieses Jahr kamen weitere 60 000 Fahrzeuge des Modell Mercedes-Benz GLK hinzu.
Doch auch gegen diesen Bescheid hat Daimler, wie bereits bei den beiden vorangegangenen, Widerspruch eingelegt. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die verwendete Abgastechnik den Regularien entspricht, weshalb ein Rückruf nicht zulässig sei. Zudem bereits wurde im Rahmen der Anhörungen zum GLK-Rückruf kommuniziert, dass diese Technik in mehreren Baureihen verwendet wurde. Dennoch kündigte Daimler an mit den Behörden zu kooperieren und somit die Rückrufe umzusetzen, sowie betroffene Kunden zu informieren.
Der Daimler-Konzern verbuchte im zweiten Quartal des Jahres einen Verlust. Grund dafür sind Rücklagen, die das im September verhängte 870 Millionen Euro Bußgeld, sowie Kosten für mögliche Rückrufe, decken sollen.
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