Bild: Rasulov/ shutterstock.com
DIESEL FAHRVERBOTE für saubere Luft in den Städten: Das Bundesverwaltungsgericht beriet heute über drohende Diesel Fahrverbote und steht damit kurz davor ein Sensationsurteil für Millionen Diesel Fahrern zu fällen!
Nachdem das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Klage der Umwelthilfe Ende Januar in erster Instanz abwies (Az.: 6 K 12341/17) wurde die heutige Entscheidung mit Spannung erwartet. Entschieden wurde allerdings heute nicht. Das Bundesverwaltungsgericht vertagte ein Urteil auf den 27.02.2018. Die Bewertung zu Diesel Fahrverboten wird offenbar nicht leichtfertig getroffen. Grundsätzliche geht es nicht darum, ob Diesel Fahrverbote bundesweit einzuführen sind. Kern des Urteils wäre die Frage nach einer autarken Regelung für Städte und Bezirksregierungen, sodass Diesel Fahrverbote angeordnet werden können – und zwar ganz ohne bundeseinheitliches Reglement.
Deutschlandweit sind etwa 500 Messstationen im Einsatz, die die Grenzwerte an Stickstoffdioxid (NO2) im Jahr ermitteln. Dabei überschreiten die Städte München, Köln, Düsseldorf, Berlin oder Frankfurt a.M. die jährlichen Grenzwerte deutlich. Diesel Fahrer hier erwartet nach aktuellen Messungen des Leipziger Urteils definitiv ein Fahrverbot in den nächsten Wochen oder Monaten. Knapp 30 weitere Städte in Deutschland überschreiten ihren Stickoxid-Grenzwert im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr. Bonn, Düren, Mönchengladbach sowie Neuss und Dinslaken könnten nun Diesel Fahrverbote ereilen. – Diesel Fahrzeuge sind zu 73 % an der NOx-Belastung nach Angaben des Umweltbundesamtes beteiligt. Ein herber Schlag nun also für Diesel Fahrer, die sich einem schweren Einschnitt entgegen sehen. Doch nun gilt eine Galgenfrist bis zur kommenden Woche.
Im Bereich Abgasskandal und Verbraucherrecht sind wir bundesweit für Sie im Einsatz. Sie finden unsere Büros in Köln, Jülich, München und/oder Bonn – kontaktieren Sie uns an einem für Sie passenden Standort und vereinbaren noch heute einen Termin bei Fragen im Recht. Ihr Anwalt vor Ort – Experte für Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Bankrecht und Versicherungsrecht.
Um die städte- und bezirksregierungs-abhängigen Luftreinhaltepläne einhalten zu können, rechnen viele mit einem Startschuss autarker Diesel Fahrverbote als rechtlich zulässiges Mittel. Schon in Stuttgart bewertete man Diesel Fahrverbote als effektivste Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten. Man habe hier vor allem den Gesundheitsschutz höher zu bewerten, als die Interessen der Diesel Fahrer. – Ob Diesel Fahrer das genauso sehen, ist zweifehalt. Betroffen von drohenden Fahrverboten sind Millionen Fahrzeughalter, am Dienstag erwartet man also ein Urteil mit Signalwirkung. Vor allem gegen die Automobil-Lobby und den immer wieder aufkochenden Abgasskandal um VW und seine Schummel-Diesel.
Grundsätzlich ist der Weg für Diesel Fahrverbote mit einem Urteil aus Leipzig geebnet. Früher oder später (man spricht hier von Wochen und Monaten bis zur rechtskräftigen Durchsetzung möglicher Diesel Fahrverbote) könnten dann also zeitliche Einschränkungen, streckenweise sowie vollständige Begrenzungen ganzer Stadtzonen von möglichen Fahrverboten durchgesetzt werden.
Sollten grenzwertüberschreitende Städte und Kommunen Diesel Fahrverbote anordnen, sodass teilweise stark belastete Strecken und Zonen vollständig für Diesel Fahrzeuge ausgeschlossen werden, befürchten Spitzverbände schon jetzt ein Erlahmen deutscher Innenstädte. Immerhin sind von einem Diesel Fahrverbot Millionen Fahrzeuge betroffen.
Ein massiver Einschnitt wäre die verwaltungsgerichtliche Entscheidung vor allem für den Liefer-, Monteur- und Bauverkehr, für den Fuhrpark der Polizei, Feuerwehr oder Apotheken sowie für zahlreiche Pendler betroffener Großstädte und Arbeitsräume. Doch vor allem wäre das Urteil ein Hammer für die Autohersteller. Nicht nur, dass Diesel Neuzulassungen immer weiter sinken, auch bereits zugelassene Diesel erleiden einen rapide zunehmenden Wertverlust. – Die Politik will Fahrverbote aktuell unbedingt vermeiden und erweitert daher die Pläne für den ÖPNV zugunsten einer besseren Taktung sowie einer Um- und Aufrüstung von Bussen und Taxen.
Sie brauchen Hilfe in dringenden Rechtsfragen? Kontaktieren Sie uns unter 02461 / 80 81 oder per Mail an info@mingers-kreuzer.de – wir sind an unseren Standorten Köln, Jülich, Bonn und München bundesweit für Sie da und vertreten Ihre Rechte und Interessen vor jedem zuständigen Gericht. Ob Widerruf Darlehen, Autokredit Rückabwicklung oder im Bereich Lebensversicherung – unsere Rechtsanwälte sind gerne für Sie da.
1. Ist mein Diesel denn überhaupt betroffen von einem Fahrverbot?
2. Darf ich mit meinem Diesel jetzt nicht mehr in die Stadt?
3. Gibt es Ausnahmen für bestimmte Diesel-Fahrzeuge?
4. Wie lange im Voraus muss mir ein Fahrverbot angekündigt werden?
5. Welche Kennzeichnung meines Diesel-Fahrzeugs muss ich vornehmen, wenn ich betroffen bin?
Nachdem heute eine finale Entscheidung durch die Leipziger Richter vertagt wurde, blicken Experten, Umweltschützer sowie Diesel-Fahrer nun mit Spannung auf den kommenden Dienstag. Wir haben exklusiv zusammengestellt, welche Ergebnisse für den 27.02.2018 rund um die Diesel Fahrverbote denkbar wären.
Weist das Bundesverwaltungsgericht die vom Land NRW und Baden-Württemberg eingelegte Revision zur Rechtlichkeit von Fahrverboten ab, wäre der Weg für drohende Diesel Fahrverbote frei. Bestehende städtisch-behördliche Luftreinhaltepläne müssten dann weiter nachgebessert werden und ebneten dann den Weg für einen expliziten Bann bestimmter Fahrzeuge für den Innenstadtverkehr.
Da es derzeit aber auch an einer einheitlichen Kennzeichnung mangelt, ist mit diesem Jahr noch nicht mit akuten Fahrverboten zu rechnen.
Geben die Bundesverwaltungsrichter am kommenden Dienstag der Revision von NRW und Baden-Württemberg statt, drohen keine Fahrverbote für Städte und Kommunen. Auch der aktuelle Druck auf die Autoindustrie würde in diesem Fall erheblich verringert. Gleichzeitig steigt jedoch Zugzwang für die Bundesregierung: Wird der Revision stattgegeben, müssen dennoch effektive Lösungen und Maßnahmen gefunden und durchgesetzte werden, die den Schadstoffausstoß erheblich senken!
Ebenfalls denkbar ist das Szenario, in dem das Bundesverwaltungsgericht den Rat des Europäischen Gerichtshofes einholt. Dies würde von allem dann wichtig, wenn die europäischen Vorgaben zur Luftqualität als Argument herangezogen würden. Derzeit geht man aber nicht davon aus, dass es hier zu einer EuGH-Entscheidung kommen wird. Falls doch, wird sich das Verfahren zu drohenden Diesel Fahrverboten noch in die Länge ziehen.
Denkbar, aber unwahrscheinlich wäre die Aufhebung bereits gefällter Urteile aus Vorinstanzen und die Zurückweisung des Streits an die Städte Düsseldorf und Stuttgart. Demnach müssten zuständige Richter noch offenen oder ungeklärten Fragen nachgehen.
Wir halten Sie im Bezug auf die Diesel Fahrverbote auf dem Laufenden und erwarten mit Spannung die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes am 27.02.2018.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]