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Nun ist der Diesel-Skandal auch bei dem deutschen Autobauer Daimler angekommen. Die Verträge der Mercedes-Benz Bank zur Finanzierung sind fehlerhaft, urteilte das Landgericht Stuttgart. Die Bank muss das Auto nun zurücknehmen und dem Käufer die Kaufpreissumme zurück zahlen.
Hammer-Urteil im Diesel-Skandal. Die LG Stuttgart, „Heimatgericht“ von Mercedes-Benz, verurteilte nun die Bank der Daimler-Benz AG zur Rücknahme eines Fahrzeugs. Das hat vor allem Signalwirkung an hunderttausende Verbraucher, die durch das Urteil nun neue Hoffnung haben. Die schmutzigen Diesel Autos loszuwerden ist nun für den Verbraucher deutlich einfacher geworden.
Knackpunkt war ein missverständlicher Satz zur Widerrufsbelehrung. Die Bank spricht im ersten Absatz von einem Zinssatz von 4,17 %, falls man das finanzierte Auto zurückgeben möchte und später von einem Zinsbetrag von 0,00€ pro Tag. Die Richter am LG Stuttgart urteilten, dass der Verbraucher sich durch die widersprüchlichen Aussagen kein klares Bild von seiner Zinslast machen könnte, infolgedessen sei die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Daraus folgt, dass die Widerrufsfrist nicht nach 14 Tagen abläuft, sondern auch noch Jahre nach Kauf der Autos besteht. Im vorliegenden Fall muss die Bank einen Mercedes-Benz C220 CDI zurücknehmen.
Der Bank steht nur eine kleine Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs zu. Diese Nutzungsentschädigung ist aber deutlich geringer als der Wertverlust, den das Auto zwischenzeitlich erlitten hat. In der Konsequenz kann der Verbraucher also den entstandenen Wertverlust auf die Bank umwälzen.
Dieses Urteil ist nicht nur interessant für alle Mercedes-Benz Kunden, sondern deckt auch einen Fehler in zahlreichen Widerrufsbelehrungen auf. Der „0,00€-Fehler“ ist nämlich auch in Verträgen von zahlreichen anderen Banken zu finden. Die BMW Bank, die Santander Bank, die Ford Bank, die Opel Bank, die FCA Bank (Fiat, Chrysler, Land Rover), die BDK Bank und die RCI Bank (Renault/Nissan) gehören zu den betroffenen Banken. Ein Widerruf auf eigene Faust macht kaum Sinn. Die Konzerne reagieren entweder nicht auf Schreiben der Verbraucher oder lehnen ein Widerruf schlicht ab. Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer haben uns unter anderem auf das Widerrufen von solchen Verträgen spezialisiert. Die Kosten des Rechtsstreites werden im Regelfall von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Alle, die noch keine Rechtsschutzversicherung haben, können eine vor dem Widerruf abschließen.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel
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