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Diesel-Abgasskandal – So verhindern Sie die Verjährung Ihrer Ansprüche!

03.01.2019

Bild: diamant24/ shutterstock.com
 
Gerüchte werden laut: Verjähren die Ansprüche gegen VW? Wie muss ich jetzt handeln? Wir haben die Lösung!
 
 

Mein gutes Recht – Welche Ansprüche stehen mir als Geschädigten zu?

 
Tatsächlich stehen Geschädigten des Diesel-Abgasskandals etliche Ansprüche zu. Die wichtigsten – von mehreren Gerichten bereits bestätigten – Ansprüche ergeben sich aus §§ 826 (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung), 831 BGB (Haftung für den Verrichtungsgehilfen) und §§ 823 Absatz 2 (Schadensersatzpflicht) in Verbindung mit § 263 StGB (Betrug) und § 31 (Haftung des Vereins für Organe) BGB.
 
Die Chancen stehen gut: die Rechtsprechung entscheidet fast immer zugunsten des Geschädigten. Grund hierfür ist, dass die Hersteller eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast haben. Das heißt, sie müssen in einem Prozess selbst beweisen, dass die Manipulation und Verschleierung nicht den verfassungsgemäß berufenen Vertretern zuzurechnen ist. Wenn das Gericht Vorsatz unterstellt und den Herstellern das Handeln den Vertretern zurechnet, können Sie als Kläger Ihren Anspruch durchsetzen.
 
Des Weiteren steht Ihnen gegen den Verkäufer ein Anspruch aus § 134 BGB (gesetzliches Verbot) in Verbindung mit § 27 Absatz 1 EG-FGV (Zulassung und Veräußerung von Fahrzeugen) zu.
 
 

Achtung: Verjährung!

 
Es werden Gerüchte laut, dass die Ansprüche gegen VW Ende des Jahres verjähren. Aber keine Panik – außer vereinzelten Ansprüchen aus dem Gewährleistungsrecht und aus § 823 Absatz 1 BGB in Verbindung mit § 831 BGB können Sie weiterhin Ihre Ansprüche geltend machen. Grundsätzlich bedarf es der genauen Unterscheidung zwischen der Kenntnis vom Abgasskandal und der Kenntnis von der eigenen Betroffenheit. Bedeutend ist die Abgrenzung, da nur Letztere die Verjährung auslösen kann.
 
Die Verjährung Ende dieses Jahres ist auch deshalb auszuschließen, da die Geschädigten sowieso erst im Laufe des Jahres 2016 beziehungsweise 2017 mit dem Anschreiben von Herstellerseite oder dem Kraftfahrtbundesamt über die Betroffenheit des eigenen Wagens vom Abgasskandal informiert wurden. Demnach trifft die Verjährung je nachdem erst am 31.12.2019, wenn das Informationsschreiben im Laufe des Jahres 2016 zugestellt wurde, oder 31.12.2020, wenn das Schreiben erst 2017 dem Geschädigten zuging, ein.
 
 

VW versucht rechtskräftige Urteile zu vermeiden – Gehen Sie es klug an!

 
VW umgeht rechtskräftige Urteile gegen den Hersteller, indem Vergleiche geschlossen werden. Vorzugsweise wird verhandelt und der Fall anschließend abgeschlossen. Aus diesem Grund gibt es auch keine rechtskräftigen OLG-Urteile hinsichtlich Schadensersatzansprüche zum Dieselabgasskandal. Es gibt lediglich vereinzelte Hinweisbeschlüsse – wir empfehlen, sich den Beschluss des Oberlandesgericht Köln vom 16.07.2018 (Az. 27 U 1018) anzusehen! Dieser kann als sehr hilfreiche Vorlage dienen.
 
Fraglich bleibt noch, wieviel ich verlangen kann. Die Anspruchshöhe richtet sich nach dem Brutto-Kaufpreis abzüglich gezogener Nutzungen. Die Nutzungen werden anhand des Verhältnisses gefahrene Kilometer zu Gesamtfahrleistung berechnet. Bei einem Vergleich können Sie maximal eine Gesamtfahrleistung von 300.000 km durchsetzen.
 
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuellen Video erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers wie Sie Geld für Ihren Dieselwagen bekommen.

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