Bild: Razvan Iosif / shutterstock.com
Opel musste im Diesel-Abgasskandal eine herbe Pleite einstecken. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf anordnete, legte Opel dagegen per Eilantrag Widerspruch ein.
Am 17. Oktober ordnete das Kraftfahrtbundesamt an, dass drei Fahrzeugmodelle zurückgerufen werden müssen. Anschließend solle Opel die unzulässig eingebauten Abschalteinrichtungen entfernen und eine neue Motorsoftware aufspielen. Bislang kam es nur zu einer freiwilligen Rückrufaktion, welche nach Ansicht des KBA nicht ausreiche, um den Schaden wieder zu beseitigen.
Anlass für den Rückruf waren die illegale Abgaseinrichtungen, die zahlreiche Automobilhersteller eingebaut haben. Das KBA ist nun zu Erkenntnissen gelangt, die wohl belegen, dass bestimmte Modelle derartige Einrichtungen beinhalten.
Betroffen sind wohl die Modelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, sowie der Opel Insignia 2.0 CDTi und der Cascada 2.0 CDTi.
Auf diesen Bescheid reagierte Opel mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht, welches die Rechtmäßigkeit der Anordnung prüfen sollte. Das in Schleswig-Holstein ansässige Gericht lehnte den Vorstoß Opels daraufhin ab und gab dem KBA in seiner Sichtweise recht.
Laut dem Verwaltungsgericht liegen genügend Punkte vor, die das KBA in ihrer Ansicht bestätigten. Opel besitzt nun das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Beschluss des VGs einzureichen. Anschließend würde der Fall vor das Oberverwaltungsgericht gehen.
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