Bild: diamant24/ shutterstock.com
Seit September letzten Jahres läuft vor dem OLG Braunschweig das Musterfeststellungsverfahren gegen Volkswagen. Aufgrund des geplatzten Vergleichs mit den Verbraucherschützern bietet VW den Geschädigten, die sich der Klage des vzbv angeschlossen haben, nun eine Entschädigung an. Ob sich das Angebot lohnt, erörtern wir im Folgenden.
Entweder sie nehmen das Angebot von VW an und erhalten das Geld. In dem Fall ist das Thema Abgasskandal für diese Kunden allerdings endgültig erledigt und sie haben keine weitere rechtliche Möglichkeit, mehr Geld von VW zu verlangen. Selbst dann nicht, wenn es ihnen aufgrund späterer Urteile zustehen würde.
Oder die Betroffenen lehnen das Angebot von VW ab. Für diese Kunden läuft die Musterfeststellungsklage weiter. In naher Zukunft soll ein neuer Verhandlungstermin angesetzt werden.
Es kommt darauf an! Hierbei ist die Gesinnung des einzelnen Klägers maßgeblich. Es spart Zeit und Nerven, das Angebot anzunehmen. Den Klägern, denen es weniger ums Geld als vielmehr ums Prinzip geht, würden das Angebot aber ablehnen.
Die Verbraucheranwälte raten den Kunden zur Geduld. Wegen eines im Mai zu erwartenden Urteils der Karlsruher Richter könnte die Musterfeststellungsklage ohnehin hinfällig sein und die Karten der betroffenen Verbraucher neu mischen. Die Entschädigungen dürfte dabei möglicherweise höher ausfallen, wenn die Nutzungsentschädigung nicht mehr abzüglich berechnet wird. Laut Kritikern versuche VW durch das Angebot möglichst viele Fälle abzuschließen, bevor sie von so einem BGH-Urteil profitieren könnten.
Wenn VW insgesamt etwa 830 Millionen Euro für die Vergleiche zur Verfügung stellen will, stehen Betroffenen je nach Fahrzeugtyp und -alter zwischen 1350 € und 6257 € zu.
Da in den USA hingegen viel verbraucherfreundlicher geurteilt wird und Unternehmen auf diese Weise von Schadenersatzforderungen in die Pleite getrieben werden, kommen den Geschädigten viel höhere Summen zu. Das Prozessrisiko ist größer als in Europa.
Das Angebot von VW steht lediglich den VW-Haltern zu, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. Es handelt sich um 400.000 und 470.000 Kläger. Sie müssen das Auto vor dem 1. Januar 2016 gekauft und zu diesem Zeitpunkt einen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben. Außerdem muss sich der Wagen immer noch in Ihrem Besitz befinden.
Wer den Vergleich annimmt, kann keine Ansprüche mehr gegen VW geltend machen. Für alle anderen läuft die Musterfeststellungsklage zum Dieselabgasskandal weiter mit der Möglichkeit, für die Dieselfahrer deutlich höhere Summen zu erstreiten. Allerdings muss nach dem Urteil jeder sein Recht einzeln einklagen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers den gescheiterten Vergleich zwischen VW und dem vzbv.
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