Bild: nitpicker/ shutterstock.com
Der Deal ist geplatzt! VW hatte für Hunderttausende Kunden einen Vergleich von 830 Millionen Euro ausgehandelt, der nun entfällt. Was soll jetzt geschehen?
VW begründete seine Entscheidung damit, dass die Anwälte der Verbraucherschützer bis zum Schluss nicht von ihrem Standpunkt, auf eine Pauschalzahlung in Höhe von 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs, abgerückt seien. Im Verfahren um die Musterfeststellungsklage vertritt der vzbv die geschädigten Dieselfahrer, die Schadenersatz von VW für ihre manipulierten Fahrzeuge verlangen.
Laut VW sei eine faire und praktikable Lösung für die betroffenen Kunden anzustreben. Deshalb sei ein bereits ausgehandelter Vergleich angeboten worden. Das Scheitern der Vergleichsverhandlungen mit dem vzbv dürfe aber nicht zu Lasten der Kunden gehen.
Bis die geschädigten VW-Kunden ihre Ansprüche durchsetzen könnten, würden mehrere Jahre ins Land gehen. Die deutsche Justiz würde mit der Masse an individuellen Urteilen überlastet werden.
Laut VW sollen Betroffene deswegen bereits ab Ende März ein unkompliziertes und schnell auf sie zugeschnittenes Angebot für eine Einmalzahlung erhalten. Wer daran interessiert ist, könne sich bis zum Ablauf des Angebots in einen E-Mail-Newsletter eintragen, um vom Unternehmen auf dem Laufenden gehalten zu werden.
VW stand den Verhandlungen lange skeptisch gegenüber. Letztendlich habe es an ausreichend konkreten Nachweise gefehlt, welche Leistungen der vzbv-Anwälte mit der geforderten Summe abgerechnet werden sollten. Eine Zahlung ohne einen ausreichend konkreten Leistungsnachweis oder ohne rechtlichen Grund komme für Volkswagen nicht in Frage.
Laut Angaben des vzbv sei der Vergleich geplatzt, weil VW kein transparentes, vertrauenswürdiges und für die Verbraucher sicheres System der Abwicklung ermöglichen wollte.
Obwohl die Honoraranforderungen über 50 Millionen Euro vom Autokonzern noch am Vormittag akzeptiert worden sind, brach VW die Verhandlungen kurz darauf ab. Die vzbv-Anwälte erfuhren es selbst aus den Medien.
Der Verbraucherschützer-Verband führt das Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig fort, um sich für eine gute Lösung für die Dieses-Abgasskandal-Betroffenen einzusetzen. Das Verfahren über eine Entschädigung läuft bereits seit Ende September. Etwa 440.000 VW-Kunden haben sich dieser Musterfeststellungsklage angeschlossen.
Ziel der Verbraucherschützer ist es, gerichtlich feststellen lassen, dass Volkswagen Dieselkäufer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat und ihnen deshalb Schadenersatz schuldet.
VW weist die Vorwürfe bezüglich des Wertverlustes der manipulierten Fahrzeuge weiterhin von sich. Nach Angaben des Autokonzerns hätten die Kunden keinen Schaden erlitten, da nach Software-Updates alle Fahrzeuge im Verkehr genutzt werden könnten und die Sicherheit gewährleistet sei.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers erneut die oben aufgeworfene Frage.
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