Bild: Lenscap Photography / Shutterstock.com
Erst letzte Woche wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anzeige gegen den gesamten ehemaligen Vorstand von VW erstattet hat. Im Detail geht es um den Verdacht der Marktmanipulation. Wir erklären, was das für die Rechte der Aktionäre bedeutet und worauf diese jetzt achten müssen. Insgesamt soll sich der Schaden der Abgasaffäre für Anleger auf rund 28 Milliarden Euro belaufen.
Kontrollfunktionen für Aktienkonzerne wie Volkswagen hat in Deutschland das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Danach können sich Schadensersatzansprüche als Resultat einer Verletzung des Paragraphen 15 (Abs.1) ergeben. Dieser normiert, dass Insiderinformationen unverzüglich veröffentlicht werden müssen. Im Ergebnis muss also festgestellt werden, ob die VW-Aktionäre rechtzeitig über das Vorgehen der US-Behörden informiert worden sind. Im Fokus steht dabei der Zeitpunkt, in dem eine solche Mitteilung hätte ergehen müssen und der Wolfsburger Automobilhersteller eben diese schuldhaft unterlassen hat.
Nach übereinstimmenden Medieninformationen hatte insbesondere Ex-Chef Winterkorn früh von dem Einsatz illegaler Software gewusst, ohne seinen entsprechenden Informationspflichten gegenüber den Aktionären nachzukommen. Dieses Verhalten löst nicht nur schadensersatzrechtliche Ansprüche aus. Vielmehr ist es auch strafbar. Diesen Aspekt untersucht jetzt die zuständige Staatsanwaltschaft.
Auch wenn man die strafrechtlichen Ermittlungen gesondert von den zivilrechtlichen Klagen betrachten muss, ist eines klar: Der im Raum stehende Verdacht sowie die Anzeige der BaFin deuten klar auf ein Fehlverhalten der ehemaligen Top-Manager hin. Die Chancen für Aktionäre auf eine erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen sind also enorm hoch.
Zunächst einmal kommt es vor allem auch darauf an, wann man die VW-Aktie gekauft hat. Für solche Käufe, die vor dem Jahr 2008 datieren, können grundsätzlich keine Ansprüche geltend gemacht werden. Schließlich gab es hier den Einsatz illegaler Software noch gar nicht. Für alle Käufe danach bestehen hingegen umfangreiche Möglichkeiten. So kann jeder Klage einreichen, der Aktien oder andere Finanzprodukte von VW in dem Zeitraum vom 6. Juni 2008 und dem 17. September 2015 erworben hat.
Rechtlich gesehen kommen vor allem zwei Szenarien in Betracht. Zum einen empfehlen wir die Geltendmachung eines so genannten Kursdifferenzschadens als Sonderform eines Schadensersatzanspruchs. Dieser beläuft sich nach unseren Schätzungen auf circa 50 bis 60 Euro pro Aktie. Daneben ist auch eine vollständige Rückabwicklung des Aktienkaufs möglich. Hierzu ist eine einzelfallbezogene Prüfung Ihrer Sachlage erforderlich.
Sowohl die medialen Erkenntnisse als auch die Anzeige der BaFin zeigen, dass die Chancen für eine erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche von Aktionären gegeben sind. Im Raum steht dabei eine Summe von rund 28 Milliarden Euro. Anleger sollten also nicht zögern und gerade in Hinblick auf die Ungleichbehandlung amerikanischer Kunden Rechte einfordern. Dabei stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Seite. Kontaktieren Sie die Kanzlei Mingers & Kreuzer für eine eingehende kostenlose Erstprüfung Ihrer Unterlagen telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um die Rechte von Geschädigten im Abgasskandal finden Sie auch in unserer Rubrik sowie auf unserem You-Tube-Channel. Schauen Sie doch mal vorbei.
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