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Eine Zeugenaussage vor Gericht macht der Durchschnittsbürger nicht jeden Tag. Mitunter kann eine solche aber für eine Verurteilung entscheidend sein. Doch welche Pflichten und Rechte hat man als Zeuge überhaupt?
Wie bereits erwähnt, hat die Zeugenaussage nicht selten einen hohen Stellenwert in einem Verfahren. Richter sind schließlich auf die wahrheitsgemäße Schilderung eines Sachverhaltes angewiesen. Insofern kann man einer Ladung vor Gericht auch nicht einfach fern bleiben. Das ist nur in Ausnahmefällen wie einer Erkrankung oder einem bereits geplanten Auslandsaufenthalt möglich. Ist man der Ansicht, dass man zum Prozess nichts Wesentliches beitragen könne, muss eine schriftliche Begründung dahingehend erfolgen. In Betracht kommt dann eine sog. Abladung, die von einer etwaigen Zeugenaussage befreit. Aber Achtung: Wer unerlaubt nicht vor Gericht erscheint, muss zahlen. Neben einem Ordnungsgeld fall in der Regel auch Ausfallhonorare für Anwälte oder Sachverständige an.
In schwierigen Fällen kann ein Termin vor Gericht auch im Beisein eines Anwalts wahrgenommen werden. Dann kann vor Beantwortung jeder Frage ein Austausch mit diesem stattfinden.
In einigen Fällen kann die Aussage sogar ganz verweigert werden. Dazu bedarf es eines bestimmten Angehörigenverhältnisses wie zum Beispiel bei Ehegatten oder Verwandten. Ein solches Recht steht aber auch Verlobten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu.
In manchen Fällen ist der Zeuge zugleich Opfer einer Straftat. Der Angeklagte kann während der Zeugenaussage des Saales verwiesen werden, um die Privatsphäre des Zeugen zu wahren. Je nach Sachlage kann sogar die ganze Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Dass man vor Gericht die Wahrheit sagen soll, ist selbstverständlich. Daran ändert auch die Tatsache nichts, ob man unter Eid steht oder nicht. Sollte man aber zum Beispiel in einem Strafprozess vereidigt werden, darf man keine nachlässige Aussage tätigen. Anderenfalls macht man sich strafbar – und das nicht in geringem Maße.
Merken Sie sich, dass bei einer Ladung immer auch ein Anspruch auf Entschädigung wegen Dienstausfall sowie für etwaige Reisekosten besteht.
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