Dem Verbraucher steht seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 gemäß § 495 BGB ein Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen zu, welches erhebliche finanzielle Auswirkungen zu ihren Gunsten haben kann. In der Regel werden Darlehensverträge zwischen Banken und Verbrauchern über lange Zeit geschlossen. Der Darlehenszins wird dabei über eine ebenfalls lange Dauer festgelegt. Laut Gesetz ist eine Höchstdauer von zehn Jahren zulässig. Viele Verbraucher würden jedoch gerne von der aktuellen, sehr niedrigen Zinslage profitieren und versuchen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – finanzieller Vorteil für Darlehensnehmer
Das Widerrufsrecht bietet Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit sich innerhalb von 14 Tagen von Ihrem Vertrag ohne Begründung zu lösen. Der Darlehensgeber ist allerdings dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht in Form einer ausführlichen Widerrufsbelehrung zu informieren. Wie bereits von uns berichtet, sind die Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherdarlehensverträgen der Kreditinstitute häufig fehlerhaft. Dies hat zur Folge, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht greift und Sie Ihren Darlehensvertrag auch noch Jahre später widerrufen können. Die daraus resultierenden Urteile des BGH und EuGH sorgten für große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, denn die Kreditinstitute mussten Darlehensverträge teilweise Jahrzehnte später rückabwickeln.
Seit 2002 hat der Gesetzgeber den Kreditinstituten Musterwiderrufsbelehrungen zur Verfügung gestellt, die bei richtiger Anwendung die Voraussetzungen für eine zulässige Widerrufsbelehrung erfüllen. Da jedoch sowohl der deutsche, als auch der europäische Gesetzgeber das Widerrufsrecht prägt, gab es in der Vergangenheit viele Gesetzesänderungen und damit verbunden ständige Veränderungen in der Musterwiderrufsbelehrung. Die sich ständig ändernde Gesetzeslage hatte zur Folge, dass die Darlehensgeber häufig nicht die aktuelle Mustervorlage verwendeten. Somit beruhen viele Verträge auf eine ungültige Widerrufsbelehrung, wodurch die 14-tägige Widerrufsfrist keine Anwendung findet.
Erst im Jahr 2010 wurde im Zuge der Neuregelung des Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträge dieser Umstand beiseitegelegt. Durch diese Neuregelung schaffte der Gesetzgeber jedoch neue Fehlerquellen für die Kreditgeber.
Was hat sich seitdem geändert?
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vom 11. Juni 2010 brachte den Banken den großen Vorteil, dass die gesetzliche Widerrufsbelehrung seitdem gesondert für Verbraucherdarlehen formuliert wird. Die neue Widerufsbelehrung ändert sich seither wesentlich seltener. Jedoch hat der Darlehensgeber inzwischen eine detaillierte Informationspflicht, die er unbedingt einhalten sollte. Ein Fehlen einzelner Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass der Darlehensvertrag Jahre später widerrufen werden kann. Man könnte meinen, dass die meisten Darlehensverträge von da an keine Fehler mehr beinhalten. Doch dem ist nicht so, denn es finden sich trotz allem häufig Verträge zu Verbraucherdarlehen, bei denen einzelne Pflichtangaben fehlen, wodurch die meisten Verträge Jahre später widerrufbar sind.
Auf die unvollständigen Pflichtangaben kann jedoch vom Darlehensgeber nachträglich hingewiesen werden. Die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat ab dem Zeitpunkt der nachgeholten Pflichtangabe. Auch auf die neue Widerrufsfrist muss der Verbraucher hingewiesen werden. Außerdem sollte der Darlehensnehmer erneut über die vollständige Widerufsbelehrung informiert werden.
Sie haben vor oder nach dem 11. Juni 2010 einen Verbraucherdarlehensvetrag abgeschlossen und möchten diesen widerrufen?
Es empfiehlt sich in jedem Fall den Vertrag fachmännisch hinsichtlich der Pflichtangaben überprüfen zu lassen.
Hierzu bieten wir Ihnen als kompetenter Partner eine kostenlose Prüfung in Verbindung mit einem Erstgespräch, um ein weiteres Vorgehen besprechen zu können.
Erreichen können Sie uns telefonisch unter 02461/ 8081 oder über das Kontaktformular.
Mehr zum15 Widerruf von Darlehen in unserem gleichnamigen Rechtsgebiet oder auf unserem YouTube Channel mit einer passenden Videoreihe zum Darlehenswiderruf mit Bankenbeispielen.
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