Immer wieder berichten wir über spezifische rechtliche Fragestellungen in Verbindung mit aktueller Rechtsprechung. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen noch einmal die wichtigsten Urteile des letzten Jahres in einem kurzen Überblick präsentieren. Es handelt sich dabei vor allem um Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte sowie des Europäischen Gerichtshofes. Deren Urteile haben aufgrund der erheblichen Bindungswirkung wegweisenden Charakter.
Urteile aus dem Arbeitsrecht!
Zunächst einmal müssen Auszubildende angemessen vergütet werden. Grundlage dabei ist in der Regel ein Tarifvertrag. Sollte das Unternehmen beziehungsweise der Betrieb zwanzig Prozent weniger als das im Tarif Vereinbarte zahlen, sei das nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts nicht angemessen.
Im Rahmen von Kündigungsschutzklagen kam es nicht selten zu Fragen, wann genau ein Verhalten des Arbeitnehmers zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Das ist seit vergangenem Jahr jedenfalls dann der Fall, wenn dieser private Ton-und Bildträger während der Arbeitszeit „unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch“ auf dienstliche DVD-beziehungsweise CD-Rohlinge kopiert.
In Bezug auf Schwarzarbeit sind die obersten Gerichte weiterhin ihrer klaren Linie gefolgt und haben festgestellt, dass ein Kunde einer solchen Arbeit keinen Anspruch auf Rückerstattung des Lohnes bei Schlechtleistung habe.
Neuerung im Mietrecht!
Besondere Signalwirkung hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Monat März. Hier gaben die Richter ihre 30 Jahre alte Rechtsprechung in Bezug auf die Thematik der Übertragung von Schönheitsreparaturen auf. Demzufolge sei eine Übertragung auf den Mieter bei unrenoviert übergebener Wohnung unwirksam. Grund dafür ist, dass sie gleichzeitig den Mieter dazu verpflichten würde, eine Ausbesserung der Gebrauchsspuren des Vormieters vorzunehmen. Möglicherweise würde dann ein besserer Zustand als beim Einzug hergestellt. Es liege folglich ein Verstoß gegen geltendes Recht vor.
Was ändert sich in Bezug auf das Thema „Geld“?
Ein Kunde hatte die „Girocard“ seines Bankinstitutes verloren und entsprechenden Ersatz verlangt. Dieser sollte dann aber nur gegen eine Gebühr von 15 Euro eine neue Karte erhalten. Dagegen erhob der Kunde dann Klage –und das mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass man für den Ersatz einer „Girocard“ keine Gebühr zahlen muss.
Ein interessantes Urteil ist für Tierliebhaber ergangen. Der Bundesfinanzhof hatte geurteilt, dass die Betreuung eines Haustieres während des Urlaubs in der Wohnung des Besitzers als eine „haushaltsnahe Dienstleistung“ eingestuft werden kann. Im Ergebnis bedeutet das, dass die Kosten für eine so genannte Tier-oder Wohnungsbetreuerin von der Steuer abgesetzt werden können.
Urteile aus dem Medizinrecht!
Im September ist ein durchaus umstrittenes Urteil zur so genannten Polkörperdiagnostik (PKD) ergangen. Das Bundessozialgericht hatte festgestellt, dass eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Untersuchung vor der Befruchtung nicht übernehmen muss, auch wenn die Mutter eine Vererbung einer tödlichen Krankheit an das künstlich gezeugte Kind fürchtet.
Viele Leute haben gerade in hohem Alter mit dem Verlust des Kopfhaares zu kämpfen. Die obersten Richter sahen deshalb aber keinen Anlass für die Einstufung einer Krankheit oder einer Behinderung. Dementsprechend könne der 70-jährige Kläger keine Bezahlung seiner Krankenkasse verlangen.
Hartz IV-Urteile!
Ein wichtiges Urteil für Bezieher von Arbeitslosengeld II, die im rentenfähigen Alter sind, stammt aus dem Monat August 2015. Betroffene, die auf das 63. Lebensjahr zugehen, können zukünftig vom Jobcenter dazu aufgefordert werden, vorzeitige Altersrente ab 63 zu beantragen. Sollte man dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann das Jobcenter sogar den Antrag für den Leistungsbezieher selbst stellen.
Bürger der Europäischen Union, die sich arbeitssuchend in Deutschland aufhalten, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II und andere Hartz-IV-Leistungen.
Urteile aus dem Reiserecht!
Immer häufiger werden Reisen online gebucht. Dabei war bis dato nicht immer ganz klar, welche Kosten am Ende auf den Buchenden zukommen. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass schon zu Beginn des Buchungsvorganges klar sein muss, wie hoch der Preis schließlich wird-und das einschließlich der gesamten Nebenkosten. Grund dafür sei eine entsprechende EU-Verordnung, nach der im abschließenden Preis alle relevanten und unvermeidbaren Steuern, Zuschläge, Gebühren und Entgelte enthalten sein müssen.
Neues aus dem Recht für Verbraucher!
Nicht selten wird im Bereich der Lebensmittelherstellung geschummelt. Jetzt hat der EuGH geurteilt, dass Hersteller nicht den Eindruck erwecken dürfen, dass Zutaten vorhanden seien, die tatsächlich fehlen. Konkret ging es um einen Früchtetee mit dem Namen „Himbeer Vanille“, der jedoch keine Himbeeren enthielt. Eine solche Vorgehensweise sei schlichtweg Betrug und daher unzulässig.
Fazit!
Die Urteile zeigen, wie dynamisch und komplex das geltende Recht sein kann. Kenntnisse hinsichtlich der ständigen Rechtsprechung der obersten Gerichte sind daher unerlässlich. Sollten Sie Fragen zu einem der oben beschriebenen Rechtsgebiete haben, steht die Kanzlei Mingers & Kreuzer Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular.
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