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Das polizeiliche Führungszeugnis – der Begriff kommt vielen bekannt vor, doch die wenigsten können sich konkret etwas darunter vorstellen und die folgenden Fragen beantworten.
Ihr polizeiliche Führungszeugnis sagt aus, ob Sie ein Sicherheitsrisiko darstellen, ob sie vorbestraft sind und wenn ja, weswegen. Das Führungszeugnis ist ein Auszug des Bundeszentralregisters und ist in gewissen Berufen eine erforderliche Einstellungsvoraussetzung.
Nach § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) haben Sie ab dem 14. Lebensjahr ein Recht auf Antrag eines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz. Davor kann ein gesetzlicher Vertreter den Antrag für Sie stellen.
Sie können den Antrag online zu stellen, undzwar im Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ). Es gibt aber auch die Möglichkeit, das Führungszeugnis persönlich zu beantragen. Dazu müssen Sie zwingend Ihren Personalausweis vorlegen.
Die Gebühr für das Führungszeugnis liegt für alle Bundesländer bei 13 €. Lediglich das europäische Führungszeugnis kostet 17 €. Nach zwei bis fünf Wochen in Ausnahmefällen ist das polizeiliche Führungszeugnis fertiggestellt. Beantragen Sie es also so früh wie möglich.
Welche Straftaten vermerkt sind, hängt von der Art des Führungszeugnis ab. Es gibt das einfache bzw. private, das erweiterte, behördliche und das europäische Führungszeugnis.
1. Einfaches Führungszeugnis: hier sind keine Verurteilungen zu geringfügigen Strafen eingetragen. Eine Verurteilung steht erst drin, wenn sie zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder drei Monaten Haft verurteilt wird. Dies ist das klassische Führungszeugnis, welches bei Bewerbungen eingesehen werden darf. Solange nichts im einfachen Führungszeugnis steht, sind Sie offiziell nicht vorbestraft.
2. Erweitertes Führungszeugnis: darin finden sich auch kleinere Vergehen. Wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchten, sei es hauptberuflich oder ehrenamtlich, kann der Arbeitgeber einen Einblick in das Führungszeugnis verlangen. Es enthält alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen.
3. Behördliches Führungszeugnis: hier steht wirklich alles, was ein Bundesbürger sich strafrechtlich hat zu Schulden kommen lassen. Diese Auszüge aus dem Bundeszentralregister dürfen nur ausgewählte Personen zu sehen bekommen, wie etwa Richter und Staatsanwälte in einem Strafverfahren. Es handelt sich hierbei um ein Zeugnis von Behörden für Behörden und wird nicht zu privaten Zwecken zur Verfügung gestellt.
4. Europäisches Führungszeugnis: dies gibt Auskunft darüber, was im Bundes und Strafregister Ihres Herkunftslandes über Sie steht. Sollten Sie bundesübergreifend umziehen, kann es durchaus sein, dass Sie von Ihrem neuen Arbeitgeber darum gebeten werden, das europäische Führungszeugnis vorzulegen.
Nein, natürlich nicht. Nichts kann aktiv aus dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht werden. Jedoch können Straftaten verjähren. Das hängt von der Schwere der Tat einerseits und vom Hinzukommen weiterer Straftaten andererseits ab.
Das Führungszeugnis hat natürlich bei vergangenen Straftaten negative Folgen auf Ihre Bewerbung. Urteile von Landgerichten zeigen bereits, dass Sie wegen Eintragungen im Führungszeugnis an der Einstellung als Lehrer gehindert werden können.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Hier ist abschließend noch ein aktuelles Video von Rechtsanwalt Markus Mingers zur Diskriminierung bei der Jobsuche und was Sie dagegen unternehmen können.
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