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19.01.2016

Die Rechnung bitte! Muss ich im Restaurant ewig auf meine Rechnung warten?

19.01.2016

Nachdem Sie Ihr Essen genossen haben, möchten sie nun bezahlen und das Restaurant verlassen. Doch trotz Handzeichen kommt die Bedienung nicht an Ihren Tisch, um Ihnen die Rechnung vorzulegen. Trotz weiteren Versuchen, den Kellner an Ihren Tisch zu lotsen, ändert sich nichts an Ihrer Situation.
Da Sie mit mehreren Personen unterwegs sind, ist auch der Betrag nicht einfach zu errechnen, sodass Sie nicht passend das Geld auf den Tisch legen können. Dürfen Sie nun einfach das Restaurant verlassen?
Man sollte mindestens 30 Minuten auf die Rechnung warten
Rechtlich ist nicht verbindlich festgelegt, wie lange man auf die Rechnung im Restaurant warten muss. Die Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) rät, dass Sie mindestens eine halbe Stunde warten sollten. Schlussendlich komme es aber dann immer auf den Einzelfall an.
Wenn Sie im Restaurant mehrfach nach der Rechnung verlangt haben und die Bedienung diese trotzdem nicht vorlegt, könnte das Restaurant in den sogenannten Annahmeverzug gemäß §§ 293 ff. BGB geraten. Denn das  Restaurant nimmt die Gleichung Ihrer Schuld nicht an, obwohl Sie ihm angeboten haben, zu bezahlen.
Trotzdem muss die Rechnung bezahlt werden
Trotzdem dürfen Sie das Restaurant nicht einfach verlassen, ohne die Rechnung zu begleichen. Zumindest nicht, ohne mehrfache Frage nach der Rechnung und nicht ohne das Hinterlassen der Personalien, damit das Restaurant die Rechnung später zustellen kann. Zusätzliche Kosten wie Briefkosten oder eine Mahngebühr müssen Sie aber nicht zahlen.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Sie beweisen müssen, dass das Restaurant sich des Annahmeverzuges schuldig gemacht hat. Die Beweislast liegt also bei Ihnen, Sie müssen nachweisen können, dass sie trotz längeren Wartens und mehrfachen Fragens keine Rechnung erhalten haben. Auch müssen Sie beweisen, dass Sie Ihre Personalien hinterlassen haben. Dies könnte sich als schwierig erweisen.
Wenn der Kellner nicht kommt sollten Sie Eigeninitiative zeigen
Um Problemen bei der Beweislast aus dem Weg zu gehen, sollten Sie Eigeninitiative zeigen und eine andere Möglichkeit finden. Wenn Sie es besonders eilig haben und nicht lange warten können, informieren Sie das Personal über Ihren Zeitdruck oder bezahlen Sie die Rechnung direkt bei Ihm, so sind Sie auf der sicheren Seite.
 
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Recht im Alltag? Kontaktieren Sie uns von der Kanzlei Mingers & Kreuzer kostenfrei und unkompliziert, wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Unseren Artikel gibt’s auch als Video: Die Rechnung bitte! Ihre Rechte im Restaurant.

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