Bild: Roberts Photography/ shutter stock.com
Die Vermietung von Immobilien ist kein leichtes Unterfangen. Sowohl die Wahl des Mieters als auch die Aufstellung des Mietvertrags und die damit einhergehenden Pflichten sollten gut durchdacht sein. Wer folgende zehn Punkten auf seiner Checkliste abhaken kann, verfügt als Vermieter über das nötige Know-how!
1. Schließen Sie die verschuldensunabhängige Garantiehaftung aus!
Vermieter müssen unabhängig vom Verschulden oder gar der Kenntnis von Mängeln zu Beginn des Mietverhältnisses haften. Daher ist es empfehlenswert eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung von vornherein im Mietvertrag auszuschließen.
2. Checken Sie die Kleinreperaturklausel!
Überprüfen Sie unbedingt die Richtigkeit von Kleinreperaturen zum Vertragsschluss. Die Klausel entbindet den Mieter von der Pflicht zur Selbstübernahme und enthält insbesondere eine zeitliche und finanzielle Begrenzung für Kleinreparaturen.
3. Überprüfen Sie die Formulierungen im Mietvertrag zur Mitvermietung oder Nutzungsüberlassung!
Beachten Sie, dass bei einer Mitvermietung der Mieter einen Anspruch auf die Sache hat.
4. Vorsicht bei Inklusivmieten!
Grundsätzlich sind Pauschalen zu Betriebs- und Nebenkosten für Sie von Vorteil. Halten Sie jedoch im Mietvertrag unbedingt fest, dass Erhöhungen vom Mieter zu tragen sind. In dem Fall, dass die Kosten unerwartet steigen oder es zu zusätzlichen Positionen kommt, trifft es nicht Sie.
5. Verlangen Sie eine Mietkaution!
Die Mietkaution ist sehr wichtig für Sie: sie dient als Sicherungsmittel und Bankbürgschaft. Ansprüche während und nach der Mietzeit können zum Beispiel durch Nachzahlung von Nebenkosten fällig werden.
6. Betriebskosten eindeutig aufzeigen!
Betriebskosten müssen eindeutig und transparent sein. Legen Sie genau fest, was der Mieter zu zahlen hat und bezeichnen Sie ersichtlich, für was er aufkommen muss.
7. Sichern Sie sich gegen eine Untervermietung ab!
Untervermietung: der Horror eines jeden Vermieters. Es kann im Mietvertrag leider nicht ausgeschlossen werden, dass eine dritte Person die Wohnung als Untermieter nutzt. Sie können aber festlegen, dass für den Einzug eines Dritten zunächst die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss. Zudem sind weitere gesetzliche Einschränkungen zur Untervermietung möglich.
8. Halten Sie fest, wer für Schönheitsreparaturen aufkommt!
Klären Sie vor Vertragsschluss verbindlich, für welche Schönheitsreparaturen der Mieter aufzukommen hat. Die Renovierungspflicht bemisst sich am Abnutzungsgrad während der Mietzeit des entsprechenden Mieters. Achten Sie darauf, allgemein gültige Formulierungen zu Schönheitsreparaturen nicht zu verklausulieren, sondern so eindeutig wie möglich zu halten.
9. Machen Sie einen Fortsetzungswiderspruch im Mietvertrag fest!
Grundsätzlich kann das Mietverhältnis fortgesetzt werden, wenn Sie als Vermieter nicht verhindern, dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses weiterhin in der Wohnung bleibt. Halten Sie schriftlich einen Fortsetzungswiderspruch im Mietvertrag fest und sorgen Sie für Ihre Rechtssicherheit.
10. Holen Sie sich vom Mieter einen Nachweis seiner Haftpflichtversicherung ein!
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie im Vorfeld bereits abklären, ob der potenzielle Mieter eine Haftpflichtversicherung besitzt. Lassen Sie sich vor Abschluss des Mietvertrages zur Sicherheit entsprechenden Nachweis aushändigen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video über die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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