Das Thema der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ist und bleibt aktuell für Verbraucher. Sogar von oberster, gerichtlicher Instanz, dem Bundesgerichtshof, gibt es grünes Licht für betroffene Darlehensnehmer. Die Fehler in den Belehrungen sind keineswegs zu Ihrem Nachteil, denn auch weit nach dem Vertragsschluss können Sie Ihr Widerrufsrecht geltend machen und ein Dementi bei dem jeweiligen Kreditinstitut einreichen.
Weiter ist ein Rücktritt vom alten Darlehen eine finanzielle Erleichterung, da Sie – als Kunde bei der Deutsche Apotheker- und Ärztebank beispielsweise – durch die Auflösung Ihres Altvertrages einen Neuen zu einem deutlich profitableren Zinssatz aufnehmen können.
Die Ausgangslage & Ihre Chance
Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute sind seit 2002 gesetzlich dazu verpflichtet worden, vor einem privaten Vertragsabschluss ihre Kunden über das Widerrufsrecht zu belehren. Der Schutz des kleinen Verbrauchers soll gegenüber dem Unternehmen an erster Stelle stehen. Zur Vereinfachung des Prozesses zur Umstellung der Widerrufsbelehr-Regelung wurden vom Gesetzgeber Musterformulierungen an die Banken und Kreditgeber ausgegeben, die diese in ihre Verträge einarbeiten sollten. Einheitlichkeit sollte so gegeben sein.
Jedoch fügte u.a. die Deutsche Apotheker- und Ärztebank nicht gewissenhaft genug die Musterbelehrungen ein, sodass die eigene Verbraucherinformation unwissentlich Mängel aufwies und damit einer statthaften Anforderung nicht mehr entsprach.
Chancenreich ist also jetzt derjenige, der seine Belehrung auf Richtigkeit bzw. Ordnungswidrigkeiten prüfen lässt und zeitnah Widerruf einreicht. Eine Kündigung des Darlehensvertrages ist keine adäquate Alternative zu einem korrekt gestellten Widerruf!
Die vorzeitige Kündigung eines Darlehens bringt eine nicht unerhebliche Summe Geld zum Gewinnausgleich für die Banken und Sparkassen – diese Summe wird auch Vorfälligkeitsentschädigung genannt – welche in vielen Fällen finanziell kaum zu halten bei der ohnehin bestehenden Zinslast.
Dennoch sollten Darlehensnehmer schnell sein – zum Stichtag 21. Juni 2016 ist Schluss mit dem ewigen Darlehen dank fehlerhafter Belehrungen. Eine Änderung der Gesetzeslage kam der Bankenlobby nun entgegen, um auch ihre Recht zu sichern, dass Verträge, die binnen 2002 und 2010 geschlossen wurden, nur noch bis Mitte nächsten Jahres widerrufen werden können – danach verfallen Ihre Ansprüche gegenüber dem Kreditinstitut.
Verwirrende Belehrungen der Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Das bedeutet im Klartext für Sie als beispielsweise Kunde der Deutsche Apotheker- und Ärztebank es bleibt nur noch wenig Zeit für die Prüfung Ihrer Unterlagen und einen fristgerechten Widerruf.
„Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und das schriftliche Vertragsangebot zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht vor dem Tag, an dem Sie unser Vertragsangebot mit Ihrer Unterschrift angenommen haben.“
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank formuliert in den Jahren 2007 bis 2009 so ihre Widerrufsbelehrung. Der juristische Laie kann hierunter auch verstehen, dass der Tag der Vertragsunterzeichnung zur Frist addiert werden kann. Aus diesem Grund ist ein fachliches und vor allem ein thematisch geschultes Auge auf die Vertragsdokumente unerlässlich. Die Auslegung der Widerrufsfrist und die Gestaltung bzw. die Formulierung der zugehörigen Belehrung unterliegen nämlich gerichtlichen bzw. gesetzlichen Vorschriften.
Diese Vorschriften können mit Grundlage der Widerrufsbelehrungen der Deutsche Apotheker- und Ärztebank nicht eingehalten werden und sind zu kritisieren. Gestalterisch entsprechen die Verbraucherinformationen ebenfalls nicht den gesetzlichen Normen und sind damit ebenso justiziabel, denn es besteht für Banken gegenüber dem Verbraucher auch ein Deutlichkeitsgebot, welches die Hervorhebung der Widerrufsinformationen für den Kunden in Schriftgröße bspw. vom Restvertrag vorgibt.
In mehr als 500 Fällen begleiteten wir in der letzten Zeit nun schon Mandanten beim Widerruf Ihres alten Darlehensvertrages gegenüber dem gewählten Kreditinstitut und die Chancen auf Verfahrenserfolg stehen in vielen Mandaten durchaus gut – wenn auch der Einzelfall immer über Erfolg oder Misserfolg entscheidet.
Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihrer Verträge inkl. der Widerrufsbelehrungen. Nachdem diese gesichtet wurden, können wir Ihnen im Detail und anhand der Unterlagen Auskunft über Erfolgschancen in Ihrem Fall geben. In einem kostenfreien Erstgespräch können wir ein weiteres Vorgehen besprechen.
Mehr zum Thema Widerruf von Darlehen & welche Vorteile wir Ihnen bieten finden Sie im Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen„.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]