Bild:259385300/shutterstock.com
Widerrufsjoker bedeutet, dass Sie durch einen Widerruf Ihrer Baufinanzierung aus dem Vertrag aussteigen können. Die Umschuldung danach ist, anders als befürchtet, leichter als gedacht.
Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer beschäftigen uns seit Jahren mit Widerrufen von Baufinanzierungen. Unsere Experten versichern, dass durch die Rückabwicklung mehr als 10.000 Euro Ersparnis zusammenkommt. Das liegt an dem Anspruch auf Verzinsung, dem sogenannten Nutzenersatz und an den aktuell niedrigen Zinsen.
Das liegt schlicht an Gerüchten und Ängsten der Verbraucher. Viele fürchten, dass wenn man einmal die Baufinanzierung widerrufen hat, man keine Anschlussfinanzierung bekommen könnte. Die Rede ist von einer sogenannte „Schwarzen Liste“ der Banken, die an einem Widerrufer keine Kredite mehr vergeben. Die Folge wäre, sofern man die Immobilie nicht finanziert bekommt, der Zwangsverkauf.
Unsere Experten warnen: Es sind Gerüchte und es bleiben Gerüchte. Die meisten Banken bieten eine Anschlussfinanzierung. Lediglich die ING Diba Bank bietet keine, wenn zuvor vom Widerrufsjoker gebrauch gemacht wurde. Das ist allerdings auch die einzige Ausnahme. Keiner sollte allerdings leichtfertig sein Darlehn oder seine Finanzierung widerrufen. Empfehlenswert ist es, zuerst den Rat von Experten einzuholen.
Sie sollten nur auf sich selber achten. Der häufigste Fehler bei den Anschlussfinanzierungen ist, dass man mit schlechteren Karten in die Verhandlung geht als früher. Wer also arbeitslos ist oder deutlich weniger verdient, hat entsprechend eine schlechtere Bonität und sollte nicht erwarten bei der Anschlussfinanzerung von der Bank gute Konditionen angeboten zu bekommen.
Um dieses Risiko zu verhindern gibt es eine neue Art der Absicherung. Eine externe Gesellschaft übernimmt im Widerrufsfall die Kosten (Anwaltskosten und Darlehenskosten etc.) und im Erfolgsfall bekommen sie ein Honorar. Im Verlustfall bekommen sie nichts. Aber im Verlustfall sind Sie dann finanziell abgesichert durch die Gesellschaft.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter! Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar.
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