Im Falle der Widerrufsoptionen von Verbrauchern bei den Privatbank- und Bausparkassen-Darlehen, ist es entscheidend alle verfügbaren Karten richtig zu spielen. Ihre nützlichste Spielkarte ist hier der Widerrufsjoker: Dieser kann gezogen werden – primär im Bereich der Immobilienfinanzierungen – auch noch lange nach Vertragsschluss! Sollte Ihr Immobiliendarlehen nach dem 01. November 2002 abgeschlossen worden sein, könnten Sie von den falschen Widerrufsbelehrungen betroffen sein und sollten Ihren Vertrag von einem kundigen Vertragsrechtler auf Richtigkeit prüfen lassen.
Wie kommt es zu den Fehlern der Widerrufsbelehrungen?
Durch die gesetzlichen Änderungen im Immobilienrecht bzw. derer Widerrufsrechte wurden den Geldinstituten zur Verfügung gestellte Textbausteine fehlerhaft und teilweise unstatthaft in die eigenen Belehrungen eingebaut. Diese Chance ist bei Kreditverträgen nicht zu verachten, denn es kann dem Verbraucher teilweise mehrere tausend Euro ersparen, da die Vorfälligkeitsentschädigung außer Kraft gesetzt werden kann.
Zögern ist jetzt die falsche Strategie
Ewig kann der Widerrufsjoker nicht mehr gespielt werden, da vermutlich in der zweiten Hälfte des neuen Jahres die Wohnimmobilienkreditrichtlinie wirksam wird. Vereinbarungen aus den Jahren 2002 bis 2010 sollen demnach bald nicht mehr widerrufen werden können – Schnelligkeit bei Prüfung des Vertrages und Erklärung des Widerrufs gebietet da noch Aussicht auf Erfolge.
Wie bereits im letzten Beitrag sollen auch an dieser Stelle beispielhaft einige betreffende Kreditinstitute vorgebracht werden.
ING-DiBa. Das Zugpferd unter den privaten Baufinanzierern weist bei 412 geprüften Verträgen eine Fehlerquote von 88,83 % (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg (Stand: Februar 2015)) auf. Trotz dieser Statistik lässt es die ING-DiBa auf den gerichtlichen Weg der ‚Einigung‘ ankommen. Im Vorteil ist hier, wer einen Vertrag der Jahre 2007 und/oder 2008 hat: Die Widerrufsfrist ist hier inkorrekt ausgewiesen. Obwohl sich die Direktbank in den Widerrufen häufig kundenunfreundlich zeigt, kann auch eine Abwicklung außergerichtlich stattfinden.
BHW Bausparkassen. Auch die BHW weist in ihren Verträgen des Jahres 2009 einen ungenauen und missverständlich-formulierten Beginn der Widerrufsfrist auf. Mit dieser Abfassung ist die Widerrufsbelehrung inkorrekt und es besteht ein Revokationsrecht für die Verbraucher.
KfW Bankengruppe. Bei den Verträgen der KfW ist zunächst festzustellen, ob es sich einen privaten Verbraucherkredit handelt – autoritativ ist der Zeitpunkt an dem der Kontrakt unterzeichnet und geschlossen wurde. Baudarlehen nach Juni 2011 sind dabei nicht zu widerrufen, es sei denn der Kredit der Förderbank wurde an eine Privatperson vergeben.
Neben den Genannten zählen auch die DSL Bank oder die DKB zu den Banken mit einer hohen Fehlerrate bei ihren Widerrufsbelehrungen – mit jeweils knapp 88 und 75 % ist auch hier Achtsamkeit opportun. Ebenso finden sich auch Unklarheiten und Mängel in den Hinweisen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank oder der Belehrungen, die die PSD Verbrauchern unterbreitet hat.
Sollten Sie unsicher sein, ob auch Sie Ihren Vertrag mit falschen Widerrufsbelehrungen unterzeichnet haben, ist es empfehlenswert sich anwaltliche Hilfe zu holen. Wir vertreten in unserer Kanzlei derzeit mehrere Widerrufs-Fälle gegenüber gängigen Banken und können hohe Erfolgschancen garantieren. Lassen Sie Ihre Darlehensvereinbarung von uns gegenlesen und wir klären für Sie, ob streitbare Formulierungen enthalten sind und ein Widerruf sinnvoll ist.
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