Die Abgasaffäre rund um die manipulierten VW- Autos wird immer hitziger. Am Montag teilte die amerikanische Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) mit, dass im Zuge weiterer Ermittlungen Manipulationen bei Diesel-Autos mit V6-TDI-Maschinen festgestellt worden sind. Es soll sich dabei um Software handeln, die Zusatz-Instrumente zur Abgas-Kontrolle enthält, jedoch im Zulassungsprozess der Fahrzeuge in den USA keine Erwähnung oder Erläuterung fanden.
Der neue VW-Chef Matthias Müller gerät dabei unter Druck. Zwar erklärte VW umgehend, dass man Abgaswerte nicht in unzulässiger Weise durch Installation der Software habe verändern und zur lückenlosen Aufklärung mit den Behörden vollumfänglich kooperieren wolle. Doch wiegen die Anschuldigungen schwer. Neben Audi und VW gerät nun auch VW-Tochter Porsche, insbesondere mit dem Autos Cayenne (2015) ins Visier der Ermittler. Müller war bis vor kurzem noch Chef der renommierten Sportwagentochter.
Der VW-Skandal ist technisch nur schwer zu beschreiben und differenziert zu betrachten. Denn nicht schlichtweg jede Software, die Abgase in gewissem Maß reduziert, ist zugleich illegaler Art. Sie verstößt laut EPA erst dann gegen amerikanische Gesetze, wenn das oben beschriebene Zusatz-Instrument entsprechend zum Überlisten der erforderlichen Tests für Abgase entwickelt worden ist. Man spricht von einem so genannten „defeat device“. Ein solches ist eben illegal. Gleiches gilt für die deutsche Gesetzgebung, bei der das Kraftfahrtbundesamt von einer unzulässigen Abschalteinrichtung spricht.
In erster Line betreffen die Enthüllungen neuere Autos aus den Jahren 2014 bis 2016 der Hersteller VW, Porsche und Audi. In den USA wird deren Zahl momentan auf ca. 10.000 geschätzt. Gut möglich, dass es also auch hier zu Rückrufaktionen, wie sie im VW-Skandal schon für andere Modelle angedacht sind, kommen kann. Ob und welche Anzahl deutscher Autos betroffen sind, bleibt abzuwarten. Sollten sich die Anschuldigungen bestätigen, könnte das weiter verheerende Folgen für den Konzern VW haben. Die angeschlagene Aktie und die mit einem Rückruf verbundene Kosten kommen VW teuer zu stehen.
Sollten sich die jüngsten Meldungen bewahrheiten, haben Sie verschiedene Rechte, die Sie geltend machen können. Zunächst einmal ist der Hersteller verpflichtet, Nachbesserungen durchzuführen. Dies wird in Form der diskutierten Rückrufaktionen erfolgen. Sollten solche jedoch nicht den gewünschten Effekt haben, stehen Ihnen Schadensersatz- und Rücktrittsrechte zu. Nur in Ausnahmefällen – nämlich bei einem erheblichen Sachmangel- kann ohne Nacherfüllung ein Recht, vom Vertrag zurückzutreten, geltend gemacht werden. Wann ein solcher vorliegt, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Daher stehen wir Ihnen gerne bei Fragen und der Geltendmachung Ihrer Ansprüche als kompetenter Partner zur Seite.
Gerne können Sie uns über unser Kontaktformular dazu erreichen oder telefonisch unter 02461 / 8081. Weiteres zum Thema Diesel-Gate, was Sie interessieren könnten hier.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]