Bild: RikoBest/ shutterstock.com
Es ist soweit: Hamburg stellt Ende der Woche als Vorreiter Deutschlands die ersten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge auf. Betroffen sind alle Diesel der Euro 5-Norm oder niedrigeren Normen. Hier sind die wichtigsten Informationen im Folgenden!
Die Umweltbehörde der Hansestadt Hamburg gibt bekannt, ab dem 31.5.2018 zwei Straßen für Diesel-Fahrezeuge zu sperren. Damit ist sie die erste deutsche Großstadt, die etwas gegen die zu hohe Stickoxidbelastung unternimmt und Fahrverbote aufstellt.
Vom Fahrverbot betroffen ist zunächst ein 580 Meter langer Straßenabschnitt der Max-Brauer-Allee sowie ein 1,7 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße. Bereits 55 Umleitungs- und 49 Verbotsschilder wurden aufgestellt.
Auslöser der Maßnahme war das Urteil des Bundesverwaltungsgericht im Februar, in dem die Aufstellung von Fahrverboten für Diesel als letztes Mittel zur Luftreinhaltung zulässig sind. Die Bedingung der Verhältnismäßigkeit, somit eines ausreichenden zeitlichen Vorlaufs, ist eingehalten worden.
In den ersten Tagen der Einführung von Fahrverboten soll die Polizei die Fahrer zunächst noch über die Änderungen informieren. Erst danach hat sie die Aufgabe, Kontrollen der Fahrzeugpapiere durchzuführen und bei Missachtung Strafen zu verhängen. Die Höhe des Bußgeldes beläuft sich bei PKWs auf 25 €, bei LKWs auf 75 €.
Nach Meinung der FDP ist die Einführung von Fahrverboten ein Ausdruck des Versagens von Angela Merkels Politik. Ihre Politik des Zögerns und Zauderns habe sich nun nachteilig für Pendler und Handwerker ausgewirkt. Zudem würde die Sperrung von zwei Straßenabschnitten lediglich zu einer Verlagerung des Verkehrs in Nebenstraßen führen.
Auch der ADAC äußert sich gegen Dieselfahrverbote. Die Autofahrer müssten nun für die Fehler der Autoindustrie und die Versäumnisse der Politik hinhalten. Die Kontrollen und Durchfahrtbeschränkungen seien zudem kaum praktikabel umzusetzen.
Er fordere statt der Einführung von Fahrverboten hingegen eine sofortige Hardwarenachrüstung der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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