Bild: Frank Gaertner / Shutterstock.com
Sobald das Wetter endlich ein wenig besser wird, gehen viele Mieter ihrer Lieblingsbeschäftigung nach: Grillen und Sonnenbaden im eigenen Garten oder auf dem Balkon. Um jedoch unliebsamen Konsequenzen vorzubeugen, sollte man einige Dinge beachten.
Grundsätzlich gilt das so genannte Gebot der Rücksichtnahme. Das heißt, dass man seine Nachbarn nicht unnötig stören darf. Sich abends mit Freunden zusammenzusetzen und das Wetter zu genießen, ist aber in der Regel erlaubt. Anders sieht das wiederum bei nächtlichen Feiern aus, urteilte kürzlich das Oberlandesgericht in Düsseldorf.
Diese Frage kann nicht immer ganz einheitlich beantwortet werden. Vielmehr kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Entscheiden kann dabei sowohl die Lage und Größe des Balkons als auch die Art des Grills an sich sein. Logischerweise bietet sich für Mieter ein Gas- oder Elektrogrill eher an als ein Holzkohlegrill, bei dem die Rauchentwicklung mitunter sehr stark sein kann. Wie verschiedene Urteile zeigen, ist aber auch gegen das gelegentliche Grillen nichts einzuwenden. Etwas anderes gilt natürlich dann, wenn die Hausordnung ein generelles Verbot für Mieter vorsieht.
Wir hatten bereits davon berichtet, dass es rund um das Nacktbaden eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen gibt und es daher keine klare Regelung gibt (lesen Sie hier mehr zu dem Thema). Grundsätzlich kann man sich aber merken, dass das Nacktbaden auf dem Balkon oder im Garten erlaubt ist. Die Urteile zeigen, dass man nicht von einer Störung des Hausfriedens der Mitbewohner ausgehe.
Vorsicht ist aber geboten, wenn es zu öffentlichen sexuellen Handlungen kommt. Das müssen Nachbarn nicht hinnehmen, so dass in der Folge eine Abmahnung des Vermieters mehr als wahrscheinlich ist.
Zwar ist die Rücksichtnahme der Nachbarn oberstes Gebot. Doch kommt es gerade hier nicht selten zu Streitigkeiten. Sollten Sie also selber betroffen sein und Fragen rund um Ihre Rechte als Mieter haben, erreichen Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. In einem Beratungsgespräch klären wir für Sie das weitere Vorgehen. Häufig übernimmt auch die Rechtschutzversicherung entsprechende Kosten bei einer möglichen Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht.
Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog oder auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.