Bild: elbud / shutterstock.com
Wenn Schleicher auf den Straßen unterwegs sind, ist äußerst nervig für andere Autofahrer. Doch kann man auch zu langsam fahren? Jeder weiß, dass man als Raser von der Polizei angehalten werden kann. Doch droht einem auch eine Strafe, wenn man zu langsam fährt? Und wenn ja, womit hat man zu rechnen?
Langsames fahren ist zwar meist rücksichtsvoll gemeint, aber auch unnötiges langsames fahren bringt Risiken mit sich. Natürlich gibt es Situationen, in denen ist ein Tempo unter dem Geschwindigkeitslimit empfehlenswert. Aber grundloses langsames Fahren kann andere gefährden. Doch ab wann ist langsames fahren eigentlich zu langsam? In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht in § 3 Abs. 2, dass man ohne plausiblen Grund nicht so langsam fahren darf, dass der Verkehrsfluss behindert wird.
Man darf also nicht unnötigerweise über die Straßen schleichen. Wenn man mit dem verringerten Tempo beispielsweise andere Fahrer „erziehen“ möchte oder sogar einfach nur provozieren, droht einem ein Bußgeld. Die Polizei darf einen nicht nur anhalten, wenn man rast, sondern auch wenn man schleicht. Behindert man den Verkehrsfluss mit seinem geringen Tempo, droht einem ein Bußgeld von 20 Euro.
Es gibt natürlich auch Situationen, in denen das langsame Fahren gerechtfertigt ist. Beispielsweise wenn Glatteis liegt, bei starkem Nebel, wenn man besonders schwere oder sperrige Ladung mit sich führt oder wenn man einfach wegen der niedrigen Motorleistung kein höheres Tempo erreichen kann.
Es gibt nur selten eine Mindestgeschwindigkeit. Falls doch erkennt man sie an einem blauen Schild mit weißen Ziffern, die sich darauf befinde. Von dieser Mindestgeschwindigkeit ist man natürlich entbunden, wenn die oben genannten Gründe zutreffen!
Auch auf der Autobahn gibt es keine Mindestgeschwindigkeit, was viele glauben. Zwar steht in der StVO in § 18 Abs. 1, dass die Autobahn nur von Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen, die schneller als 60 km/h fahren dürfen. Trotzdem gilt dies nicht als Mindestgeschwindigkeit! Aber auch grundloses langsames fahren auf der Autobahn bringt gefahren mit sich und ist verboten!
Jeder weiß, dass auf der linken Spur schnell und auf der rechten Spur langsam gefahren wird. Doch die mittlere Spur stellt für viele einen Streitpunkt dar. Nirgends ist festgelegt, ob die Mittelspur ebenfalls zum Überholen dient. Solange die rechte Fahrspur für ihren Großteil frei ist, gilt das Rechtsfahrgebot. Demnach muss man also auf der rechten Spur fahren, wenn man keinen anderen Fahrer überholen möchte. Hält man sich nicht an das Rechtsfahrgebot, droht ein Bußgeld von 80 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg.
Langsame Fahrer verleiten andere oftmals zu riskanten Überholmanövern. Das ist nicht nur für den Überholenden gefährlich, sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer. Der Überholende kann, wenn er hinter einem langsamen Fahrer hinterher gefahren ist, nur schwer die notwendige Geschwindigkeit erreichen, die er zum Überholen braucht. Zudem sind die Geschwindigkeiten der Autofahrer in solchen Situationen schwer einzuschätzen. Die Gefahr von Unfällen ist dabei stak erhöht!
Wenn es zu einem Unfall kommt, trägt der Schleicher auf jeden Fall eine Mitschuld! In einem Fall, über den das OLG entschied, fuhr ein Lkw einem Mann auf der Autobahn auf. Weil der Mann aber nur maximal 38 km/h gefahren war, entschied das OLG, dass dieser die Hälfte des Unfallschadens selbst begleichen musste.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden! Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter. Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar.
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