In den letzten Wochen ist der Rückruf durch Volkswagen angelaufen. Den Anfang hat der Pick-up Amarok gemacht. Insgesamt soll der Rückruf in drei Wellen erfolgen. Es ist kein Geheimnis mehr, dass es sich bei der Prozedur um eine „Mammutaufgabe“ handelt. Schließlich sind mehr als 2,4 Millionen Fahrzeuge von dem VW-Skandal betroffen. Während in den kommenden Monaten verschiedene Updates der Software durchgeführt werden sollen, genügt das bei den 1,6-Liter-Maschinen nicht. Hier bedarf es des Einsatzes eines so genannten Plastikgitters. Inzwischen sind die ersten technischen Umrüstungen erfolgt und die Kunden fragen sich, ob diese womöglich einen negativen Einfluss auf Ihr Fahrzeug haben. Aus diesem Grund möchten wir noch einmal aus anwaltlicher Sicht auf die wichtigsten Gesichtspunkte im Rückruf und den damit verbundenen Rechten der Kunden gegen Volkswagen hinweisen.
Bezüglich der technischen Details hat man sich in Wolfsburg lange in Schweigen gehüllt. Jetzt ist klar, dass für jedes Modell ein entsprechendes Update der Software zur Verfügung gestellt werden muss. Neben der logistischen Herkulesaufgabe, die insbesondere die Werkstätten der Volkswagen-Händler selbst belastet, wird immer wieder Kritik am Umgang mit dem VW-Skandal selbst laut. Vor allem die unterschiedliche Behandlung von Verbrauchern in den Vereinigten Staaten und in Deutschland ist Politikern auf EU-Ebene ein Dorn im Auge. Mit Sicherheit kann man hier viele Verfehlungen feststellen. Dennoch möchten wir unseren Blick auf die Lage in der Bundesrepublik konzentrieren. Hier ist neuesten Erkenntnissen und entgegen offiziellen Aussagen von VW zufolge sehr wohl mit dem befürchteten, erhöhten Spritverbrauch nach dem Rückruf zu rechnen. Das hat ein anonym durchgeführter Test von „Auto, Motor, Sport“ zum VW-Skandal unlängst gezeigt. So lag der Verbrauch des Amarok nach der Umrüstung um circa 0,7 Liter bei 100 Kilometern höher. Mit entsprechenden Resultaten muss gerade im Hinblick auf die 1,6-Liter-Maschinen gerechnet werden. Experten zufolge könnte die Situation hier sogar noch gravierender sein. So ist es nicht verwunderlich, dass man in den USA für den Rückruf sogar einen neuen Katalysator entwickelt hatte, den die Behörden aber ebenso wie die vorgelegten Pläne für unzureichend erklärten. Die Entwicklungen bleiben also spannend.
Jetzt stellen sich Kunden natürlich die Frage, was zu tun ist, wenn der Rückruf nicht die gewünschten Ergebnisse liefert. Hier wird die Lage durchaus kompliziert. Schließlich haben Sie als Betroffener im VW-Skandal in der Regel erst einmal einen Kaufvertrag mit ihrem Händler und nicht Volkswagen als Hersteller geschlossen. Im Umkehrschluss ist also nicht klar, wer eigentlich für die Gewährleistung der Umrüstungsmaßnahmen einzustehen hat. Streng genommen ist Volkswagen nur der Auftraggeber der Nachbesserungshandlungen. Aus diesem Grund können wir nur dazu raten, dass Kunden einen schriftlichen Verjährungsverzicht mit genauen Angaben und Daten des Fahrzeugs fordern. Unter Juristen ist dabei die Rede vom „Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede“. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch ein wirksamer Anspruch auf Gewährleistung für die Arbeiten im Rahmen des Rückrufs erhalten bleibt. Anderenfalls gilt nämlich die regelmäßige Frist von zwei Jahren bei neuen Fahrzeugen.
Sollten sich die Anschuldigungen bewahrheiten und es sich tatsächlich um erhöhte Verbrauchswerte nach dem Rückruf handeln, kämen Ansprüche wie Schadensersatz oder sogar Rücktritt in Betracht. Anders als in den USA muss aber jeder Schaden individuell nachgewiesen und dargelegt werden. Angesichts der geltenden Rechtsprechung stehen die Chancen aber nicht schlecht. Sollten Sie Interesse an einer kostenlosen Überprüfung Ihrer Sachlage und der damit verbundenen Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen haben, stehen wir Ihnen von der Kanzlei Mingers & Kreuzer natürlich gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um den VW-Skandal finden Sie auch in unserer Rubrik.
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