Bild: Professional photo prop/ shutterstock.com
Man könnte sagen: Ein neuer Job ist wie ein neues Leben. Doch wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer eigentlich korrekt? Was muss ich bei meiner Vorstellung beachten? Wir klären auf.
Die alltäglichen Umgangsformen stellen häufig keine großen Probleme dar. Aus diesem Grund könnte man meinen, dass man sich bei einem neuen Job einfach wie immer verhalten kann. Doch gerade hier ist Vorsicht geboten. Gerade in Bezug auf Vorstellung und Begrüßung stolpern so manche Arbeitnehmer über die geltenden (ungeschriebenen) Gesetze. Besonders wichtig ist im beruflichen Leben nämlich die Berücksichtigung etwaiger Hierarchien.
Natürlich weiß man nicht immer von Beginn an, wer welche Position bekleidet und wie in dem entsprechenden Unternehmen eine solche Pyramide aufgebaut ist. Doch können hier ein paar hilfreiche Tipps Abhilfe schaffen.
Zunächst einmal gilt, dass bei einer Anzahl von mehr als drei Personen eine Begrüßung nach der Reihe erfolgen darf. Regelmäßig fängt man dabei links an. Hier kann es auch helfen bewusst darauf aufmerksam zu machen, dass man eben „der Reihe nach“ begrüßt.
Zudem stellt man sich immer mit dem kompletten Namen vor. Der beinhaltet sowohl den Vor- als auch den Nachnamen. Verzichten sollte man unbedingt auf „Frau“ oder „Fräulein“.
Sollte eindeutig der „Chef“ anwesend sein –etwa mit anderen Auszubildenden-, bietet es sich an, erst diesen zu begrüßen und sich danach an die anderen Anwesenden zu wenden.
Viele Arbeiter sind häufig dann überfordert, wenn plötzlich neben dem Chef eine Assistenzkraft weiblicher Natur eine Begrüßung erwartet. Im Alltag würde man in der Regel der Frau den Vorzug geben. Bei einem neuen Job hingegen sollte man auch hier wieder die Hierarchie beachten und im Zweifel dem „männlichen“ Chef zuerst die Hand schütteln.
Es kommt natürlich darauf an, wann und wie oft man seinen Vorgesetzten sieht. In jedem Fall ist es geboten, beim Erstkontakt auf dem Arbeitsplatz zum Beispiel „Einen guten Morgen“ zu wünschen. Ein Händedruck ist aber nur dann erforderlich, wenn es von Ihrem Chef ausgeht. Ein solcher sollte natürlich kurz und fest sein. Ebenso sollte man darauf achten, dass man den Augenkontakt sucht und nicht in eine andere Richtung schaut.
Weitere aktuelle News rund um das Thema Arbeit und Recht finden Sie auch in unserer Rubrik „News“ sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]