Das mit der eigenen Hand verfasste Testament ist oft das letzte selbst aufgesetzte Schreiben. Jeder, der sein Erbe eigenhändig verfassen möchte, kommt nicht am Füllfederhalter vorbei. Das Erbe muss mit der Hand niedergeschrieben werden. Welche Form einzuhalten ist und welche Ausnahmen gelten, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Möchte man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, so muss man sein Testament selbst aufsetzen. Das Testament muss eigenhändig aufgeschrieben und unterzeichnet sein. Das Erbe wäre unwirksam, würde man es mit Hilfe eines Computers oder einer Schreibmaschine aufsetzen.
Datum und Unterschrift dürfen nicht vergessen werden
Nachdem das Testament vollständig verfasst wurde, ist die Unterschrift am Ende Pflicht. Sowohl Vor- als auch Nachname sollten gut erkennbar sein. Wir empfehlen Ihnen jede Seite einzeln zu unterschreiben, sollte Ihr Nachlass mehrere Seiten lang sein.
Neben der Unterschrift ist auch das Datum sehr wichtig. Falls es mehrere Testamente geben sollte, wird immer das jüngste für gültig befunden. Fehlt das Datum auf nur einem Testament, werden alle als ungültig angesehen, da nicht abschließend geklärt werden kann, welches zuletzt verfasst wurde.
Wann entfällt die Pflicht zur Handschrift?
Es gibt Ausnahmen, bei denen die Pflicht zur Handschrift für ein gültiges Testament entfällt. Kranke oder in Ausnahmesituation steckende Menschen dürfen ihr Testament vor Zeugen mündlich verkünden. Unter anderem greift hier das sogenannte Bürgermeister Testament. Wer durch eine lebensbedrohliche Situation nicht im Stande ist einen Notar aufzusuchen, kann sein Testament vom Bürgermeister beurkunden lassen. Bei dieser Ausnahmeregelung müssen zwei weitere Personen hinzugezogen werden. Diese dürfen jedoch weder im Testament bedacht werden, noch dürfen sie es vollstrecken.
Für den Fall, dass auch der Bürgermeister nicht mehr hinzugezogen werden kann, darf das Testament auch vor drei einfachen Zeugen verkündet werden, von denen niemand ein öffentliches Amt bekleidet. Diese Situation liegt beispielsweise vor, wenn eine Person in einem abgesperrten Bereich im sterben liegt. Als Beispiel wäre hier eine lebensbedrohlich verletzte Person auf einem Kreuzfahrtschiff zu nennen.
Warum muss das Testament handschriftlich verfasst werden?
Die Richter am Oberlandesgericht in Stuttgart formulierten es in einem Urteil wie folgt (Az: 8 W 387/14): Die Eigenhändigkeit soll bezwecken, den wirklichen Willen des Erblassers zur Geltung kommen zu lassen. Wer bei einem Testament angehalten sei, eine Form einzuhalten, ginge dessen Inhalt reflektierter an als wenn es keine Formvorgaben gäbe.
Zusätzlich dazu diene die vorgeschriebene Form dazu, Entwürfe und Vorüberlegungen vom geltenden letzten Willen klar abzugrenzen. Wer sein Erbe klar formuliert, verhindert außerdem Erbstreitigkeiten zwischen den Erben.
Bei Fragen zum Erbrecht stehen wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unkompliziert, z.B. telefonisch unter der 02461 / 8081!
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