Es war erst der Zweite Verhandlungstag im Prozess um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edahty, in dem diesem vorgeworfen wurde kinderpornographisches Material besessen zu haben.
Während er dies zuvor in der Öffentlichkeit immer vehement abstritt, legte er nun am zweiten Verhandlungstag ein Geständnis ab. Er habe „Fehler gemacht“ und die „Vorwürfe seien zutreffen“.
Durch dieses – unerwartete – Geständnis waren keine weiteren Sachverständigen nötig und auch keine weiteren Verhandlungstage. In Absprache mit Gericht und Staatsanwaltschaft wurde der Prozess gegen die Auflage einer Zahlung von 5.000 EUR an den Kinderschutzbund Niedersachsen eingestellt und der Prozess somit beendet.
Edahty gilt damit als nicht vorbestraft und der Fall als abgeschlossen.
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